Das Verletzungsrisiko beim Skifahren

(verpd) Auf lange Sicht gesehen ist zwar die Zahl der Personen, die sich hierzulande beim Skifahren während einer Skisaison verletzen, gesunken, doch in den letzten beiden Jahren ist sie zweimal in Folge gestiegen. Konkret verunfallten in der letzten Skisaison zwischen 42.000 und 44.000 Skifahrer so schwer, dass sie ärztlich behandelt werden mussten. Ein Körperteil wird dabei am häufigsten geschädigt.

Aus einer aktuellen Datenauswertungen der Stiftung Sicherheit im Skisport (SIS), die unter anderem durch den Deutschen Skiverband e.V. (DSV) gegründet wurde, geht hervor, dass sich in der letzten Wintersportsaison 2022/2023 zwischen 42.000 bis 44.000 Skifahrer auf der Piste verletzt haben. Das sind rund 13 Prozent mehr als in der vorherigen Skisaison. Damit ist zum zweiten Mal in Folge die Zahl der verletzten Skifahrer gestiegen.

Insgesamt jedoch gibt es einen signifikanten Rückgang zu verzeichnen. Seit 1979/1980, der ersten Wintersaison, an dem die SIS die Daten zu Skiunfällen in Deutschland ausgewertet hat, bis zur Skisaison 2022/2023 ist die Anzahl der Verletzten um 56 Prozent gesunken.

Diese Körperregionen werden häufig verletzt

Die SIS-Datenauswertung zeigt zudem auf, welche Körperregionen bei Skiunfällen besonders häufig verletzt werden. Am häufigsten ist mit 26,3 Prozent aller Skiverletzungen das Knie betroffen, gefolgt von Schulterverletzungen (17,6 Prozent) sowie Hüft- und Oberschenkelverletzungen (10,2 Prozent). In 8,7 Prozent der Skiverletzungen war der Rumpf betroffen, in 8,6 Prozent der Kopf und in 7,4 Prozent die Unterschenkel.

Weitere 5,4 Prozent der Unfallverletzungen beim Skifahren betrafen den Fuß und das Sprunggelenk, 4,1 Prozent die Hand und das Handgelenk, 3,6 Prozent den Hals und 2,3 Prozent den Ellenbogen und den Unterarm.

Fast jede fünfte Skiunfall mit Verletzten ist eine Kollision

Deutlich zugenommen hat laut SIS das Risiko für Kollisionsunfälle, bei denen Betroffene verletzt werden. In der Skisaison 2021/2022 gab es je 1.000 Skifahrer rund 1,29 solcher Unfälle, in der letzten Saison 2022/2023 waren es bereits 1,50 Kollisionsunfälle pro 1.000 Skifahrer. In der letzten wie auch in der vorletzten Skisaison wurden 19,7 Prozent aller Skiverletzungen durch Kollisionsunfälle verursacht.

Solche Unfälle lassen sich jedoch vermeiden, wenn man sich an die zehn Verhaltensregeln des Internationalen Ski-Verband FIS für Ski- und Snowboardfahrern hält:

  • Rücksicht auf die anderen Skifahrer und Snowboarder nehmen: Jeder Skifahrer und Snowboarder muss sich so verhalten, dass er keinen anderen gefährdet oder schädigt.
  • Beherrschung der Geschwindigkeit und der Fahrweise: Jeder Skifahrer und Snowboarder muss auf Sicht fahren. Er muss seine Geschwindigkeit und seine Fahrweise seinem Können und den Gelände-, Schnee- und Witterungsverhältnissen sowie der Verkehrsdichte anpassen.
  • Wahl der Fahrspur: Der von hinten kommende Skifahrer und Snowboarder muss seine Fahrspur so wählen, dass er vor ihm fahrende Skifahrer und Snowboarder nicht gefährdet.
  • Überholen: Überholt werden darf von oben oder unten, von rechts oder von links, aber immer nur mit einem Abstand, der dem überholten Skifahrer oder Snowboarder für alle seine Bewegungen genügend Raum lässt.
  • Einfahren, anfahren und hangaufwärts fahren: Jeder Skifahrer und Snowboarder, der in eine Abfahrt einfahren, nach einem Halt wiederanfahren oder hangaufwärts schwingen oder fahren will, muss sich nach oben und unten vergewissern, dass er dies ohne Gefahr für sich und andere tun kann.
  • Anhalten: Jeder Skifahrer und Snowboarder muss es vermeiden, sich ohne Not an engen oder unübersichtlichen Stellen einer Abfahrt aufzuhalten. Ein gestürzter Skifahrer oder Snowboarder muss eine solche Stelle so schnell wie möglich freimachen.
  • Aufstieg und Abstieg: Ein Skifahrer oder Snowboarder, der aufsteigt oder zu Fuß absteigt, muss den Rand der Abfahrt benutzen.
  • Beachten der Zeichen: Jeder Skifahrer und Snowboarder muss die Markierung und die Signalisation beachten.
  • Hilfeleistung: Bei Unfällen ist jeder Skifahrer und Snowboarder zur Hilfeleistung verpflichtet.
  • Ausweispflicht: Jeder Skifahrer und Snowboarder, ob Zeuge oder Beteiligter, ob verantwortlich oder nicht, muss im Falle eines Unfalles seine Personalien angeben.

Hohes Kostenrisiko für einen Unfallverursacher …

Übrigens, hält man sich nicht an die FIS-Regeln und kommt es deswegen zu einem Unfall, muss man nicht nur für den dabei angerichteten Schaden eines anderen haften, sondern es drohen je nach Umstand auch strafrechtliche Konsequenzen.

Allerdings gilt auch generell, wer als Wintersportler selbst versehentlich einen Unfall verursacht, haftet laut Gesetz für den entstandenen Schaden eines anderen in voller Höhe. Das gilt nicht nur für eine eventuell beschädigte Skiausrüstung, sondern auch für die unfallbedingten Behandlungskosten und Verdienstausfälle, aber auch für mögliche Schmerzensgeld-Forderungen des Geschädigten.

Ist der Unfallverursacher über eine private Haftpflichtversicherung abgesichert, übernimmt diese derartige Schadenersatzansprüche Dritter, die durch ein fahrlässiges Verhalten des Versicherten entstanden sind.

… aber auch wenn man selbst verunfallt

Wer selbst einen Unfall erleidet, für den kein anderer aufkommt – beispielsweise, weil man durch einen Fahrfehler stürzt – und sich dabei schwer verletzt, dem droht unter Umständen ohne eine private Absicherung ein finanzielles Desaster.

Denn die Sozialversicherungen wie die gesetzliche Renten-, Pflege- und Krankenversicherung decken die finanziellen Mehrbelastungen durch einen Unfall, zum Beispiel für einen behindertengerechten Wohnungsumbau oder unfallbedingte Einkommensverluste, wenn überhaupt, nur zum Teil ab. Absichern lassen sich solche und andere finanziellen Unfallfolgen allerdings mit einer privaten Unfall- und/oder Berufsunfähigkeits-Versicherung.

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