Das sollten Ehrenamtliche in der Flüchtlingshilfe wissen

(verpd) Wieder unterstützen Tausende die ankommenden Flüchtlinge. Doch Flüchtlingshelfer sollten auch an die eigene Absicherung denken. Denn nicht immer reicht die gesetzliche Absicherung aus, um bei Unfällen, die man als Ehrenamtlicher erleidet, gut abgesichert zu sein. Je nachdem kann es auch sein, dass der Ehrenamtliche gar keinen gesetzlichen Unfallschutz hat. Das belegt auch die jüngste Mitteilung der Deutschen Gesetzliche Unfallversicherung e.V. Der Ehrenamtliche müsste je nach erlittenem Unfallschaden ohne eine private Absicherung mit erheblichen finanziellen Folgen rechnen.

Die Hilfsbereitschaft ist hierzulande groß. Viele wollen auch mit persönlichem Einsatz die Flüchtigen aus der Ukraine unterstützen. Doch Ehrenamtliche haben im Rahmen ihrer unentgeltlichen Tätigkeit nur unter bestimmten Voraussetzungen nahezu den gleichen Schutz über die gesetzliche Unfallversicherung wie Arbeitnehmer während ihrer Berufsausübung. Darauf verwies vor Kurzem die Deutschen Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV).

Tipp: Kommunen können private Organisationen beauftragen

Konkret rät der DGUV: „Wer ehrenamtlich geflüchteten Menschen helfen will, sollte sich dafür am besten bei seiner Kommune oder einer lokalen Organisation melden. Denn nur bei Einsätzen im Auftrag der Kommune oder einer Organisation ist der Versicherungsschutz durch die gesetzliche Unfallversicherung gegeben.“

Weiter heißt es: „Wer für Hilfeleistungs- oder Wohlfahrts-Organisationen ehrenamtlich tätig ist, zählt zu den Versicherten der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW). Ehrenamtliche Hilfe als Kirchenmitglied in Kirchengemeinden ist bei der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) versichert.“

Der DGUV betont zudem: „Die Kommune kann die Aufgaben aber auch an private Organisationen (zum Beispiel Vereine) übertragen, die sich ehrenamtlich in der Flüchtlingshilfe engagieren. Deren Mitglieder sind dann ebenfalls bei ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit gesetzlich unfallversichert. Die Beauftragung muss nicht notwendigerweise schriftlich erfolgen. Das Anlegen einer Liste der ehrenamtlich Tätigen macht im Falle eines Unfalls allerdings die Bearbeitung durch den zuständigen Unfallversicherungs-Träger (Unfallkasse) leichter.“

Kein gesetzlicher Unfallschutz für private Aktivitäten

„Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die ehrenamtliche Tätigkeit selbst, aber auch den Weg dorthin und von dort zurück nach Hause. Bei einem Unfall übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung die Kosten für die Heilbehandlung und Rehabilitation und zahlt gegebenenfalls auch eine Rente. Zu melden sind Unfälle der Kommune, die diese Meldung dann an die Unfallkasse weiterleitet“, wie der Verband weiter erklärt.

Der DGUV betont aber auch, dass für Aktivitäten, „die Privatleute ohne Auftrag der Kommune in Eigenregie mit den Flüchtlingen durchführen, das können zum Beispiel private Ausflüge, sportliche Aktivitäten oder Einladungen sein“, kein gesetzlicher Unfallschutz besteht.

Ausführliche Informationen zum gesetzlichen Unfallschutz für Ehrenamtliche enthalten die Webportale des DGUV sowie des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) wie auch die kostenlos downloadbare BMAS-Broschüre „Zu ihrer Sicherheit“. Fragen rund um das Thema Unfallversicherung und Ehrenamt beantwortet zudem das Bürgertelefon des BMAS unter der Telefonnummer 030 221911002, das montags bis donnerstags 8 bis 20 Uhr erreichbar ist.

Rund-um-Unfallschutz ist für jedermann möglich

Übrigens, selbst wenn man unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung steht, heißt das nicht, dass die Leistungen daraus ausreichen, um die Kosten, die beispielsweise durch eine unfallbedingte Invalidität entstehen können, auszugleichen. Denn kann man aufgrund einer unfallbedingten Invalidität nicht oder nur eingeschränkt arbeiten, bleiben trotz möglicher Sozialversicherungs-Leistungen hohe Einkommenseinbußen oder Kosten für einen behindertengerechten Umbau der Wohnung.

Absichern lassen sich die Lücken des gesetzlichen Schutzes über eine private Unfallversicherung. Eine solche Police bietet weltweit und rund um die Uhr Versicherungsschutz bei Unfällen, egal ob als Ehrenamtlicher während der Ehrenamtstätigkeit, als Privatperson in der Freizeit oder bei der Berufsausübung. Die Höhe und auch die Art der Unfallleistungen wie Renten- und/oder Kapitalzahlungen im Invaliditätsfall können bei einer privaten Unfallpolice frei vereinbart werden.

Erwerbstätige können zudem mögliche Einkommenseinbußen, die aufgrund eines dauerhaften Gesundheitsschadens infolge eines Unfalls drohen, wenn sie ihren Beruf nicht mehr oder nur eingeschränkt ausüben können, über eine private Berufsunfähigkeits-Police absichern. Auch Vereine, Verbände oder andere Organisationen, die sichergehen möchten, dass ihre Ehrenamtlichen bei einem Unfall während der Tätigkeit für den Verein umfassend abgesichert sind, können dies mit einer privaten Gruppenunfall-Versicherung absichern.

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