Das muss beim Todesfall von Angehörigen erledigt werden

(verpd) Wenn jemand verstirbt, sollten seine Angehörigen zeitnah informiert und die Beerdigung geplant werden. Zudem muss der Todesfall bestimmten Behörden und Versicherungen binnen vorgegebener Fristen unter Vorlage einiger Unterlagen mitgeteilt werden. Anderenfalls kann es zu Problemen und unnötigen Zeitverzögerungen bei der Klärung von Erbangelegenheiten oder bei der Auszahlung einer eventuell bestehenden Lebensversicherung kommen.

Verstirbt ein Mensch im Krankenhaus oder im Pflegeheim, veranlasst in der Regel die Klinik oder das Heim, dass ein Arzt die Todesursache feststellt und einen entsprechenden Totenschein ausstellt, und informiert den engsten Angehörigen wie den Ehepartner des Verstorbenen über den Todesfall. Tritt der Tod einer Person zu Hause ein, müssen die Angehörigen oder derjenige, der den Toten findet, den Hausarzt oder auch den Notarzt verständigen, damit dieser die Todesursache feststellt und den entsprechenden Totenschein ausschreibt.

Zudem sollten die engsten Angehörigen informiert werden, damit sie das weitere Vorgehen wie die Organisation der Beerdigung schnellstens in die Wege leiten können. In vielen Bundesländern muss ein Verstorbener binnen zwei bis drei Tage nach Eintreten des Todes in eine Leichenhalle überführt werden, deshalb sollte man ein Beerdigungsinstitut zeitnah zum Todestag damit beziehungsweise mit der Ausrichtung der Beerdigung beauftragen. Hatte der Verstorbene Haustiere, sollten sich die Angehörigen auch um deren Versorgung bis zur Klärung des endgültigen Verbleibs kümmern.

Diese Dokumente sind wichtig

Außerdem ist es wichtig, unter anderem die für die Beerdigung, den Nachlass, den Antrag auf Hinterbliebenenrente und diverse andere organisatorische Aufgaben notwendigen Dokumenten zeitnah zusammenzusuchen. Dazu gehören beispielsweise der Totenschein, der Personalausweis, die Geburts- und Heiratsurkunde beziehungsweise das Familienstammbuch, eventuell das Scheidungsurteil oder die Sterbeurkunde des Ehepartners des Verstorbenen.

Sofern vorhanden, sollten auch alle Versicherungspolicen, die Krankenversicherungs-Nummer, der gesetzliche Rentenbescheid sowie Bank-, Miet- und sonstige Dokumente wie Testament und/oder Bestattungsvorsorge des Verstorbenen griffbereit verfügbar sein. Im Testament oder in der Bestattungsvorsorge sind oft auch Angaben enthalten, wie sich der Verstorbene seine Beerdigung vorstellt.

Besteht ein Testament, muss dieses laut Paragraf 2259 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) unverzüglich beim Nachlassgericht – angesiedelt ist dieses im Amtsgericht, das für den Wohnort des Verstorbenen zuständig ist – abgegeben werden. Ist man der Erbe des Verstorbenen, insbesondere wenn der Nachlass aufgrund der gesetzlichen Erbfolge angetreten wird, benötigt man zum Nachweis des Erbrechts oft einen Erbschein, zum Beispiel, um ein geerbtes Haus zu verkaufen oder ein Bankkonto aufzulösen. Der Erbschein ist ebenfalls beim Nachlassgericht zu beantragen.

Was in den ersten ein bis drei Tagen zu erledigen ist

Neben der Organisation der Beerdigung gibt es noch weitere Angelegenheiten, die man als Angehöriger ein bis drei Tage nach dem Todesfall zu erledigen hat. War der Verstorbene als versicherte Person in einer Sterbegeld- oder Lebensversicherung – und sollte die Todesursache ein Unfall sein, auch über eine Unfallversicherung – versichert, müssen die Versicherer binnen einer bestimmten Frist über den Eintritt des Todes informiert werden. Je nach Policenvereinbarung beträgt diese Frist zum Beispiel 24, 48 oder 72 Stunden ab dem Eintritt des Todes.

Damit die im Todesfall vereinbarte Versicherungsleistung an den Bezugsberechtigten ausgezahlt werden kann, muss dem Versicherer in der Regel eine amtliche Sterbeurkunde, ein ärztliches oder amtliches Zeugnis über die Todesursache und die originale Versicherungspolice vorgelegt werden. Eine Sterbeurkunde ist auch für viele andere Angelegenheiten notwendig, zum Beispiel zur Auflösung von Versicherungen und Bankkonten sowie für die Beantragung einer gesetzlichen Hinterbliebenenrente.

Die Sterbeurkunde ist innerhalb von drei Werktagen nach dem Sterbetag beim Standesamt am Wohnort des Verstorbenen zu beantragen. Für die Ausstellung der Sterbeurkunde sind neben dem Totenschein die Geburtsurkunde, der Personalausweis, bei Ehepaaren die Heiratsurkunde und/oder das Scheidungsurteil notwendig. Innerhalb von drei Tagen nach dem Todestag sollte auch der Arbeitgeber, sofern der Betroffene noch berufstätig war, verständigt werden.

Sonstige Vertragsangelegenheiten klären

Wenn der Verstorbene bis zum Ableben noch regelmäßig Leistungen von Institutionen wie dem Sozialamt, der Agentur für Arbeit oder einer gesetzlichen Renten- und/oder Pflegeversicherung erhalten oder einen Pflegedienst in Anspruch genommen hat, sind auch diese zeitnah zu informieren. Laufen weitere Verträge wie Rundfunk-, Strom-, Internet-, Telefon- und/oder Mobilfunkvertrag sowie Mitgliedschaften und Abonnements auf den Verstorbenen, sollten diese entweder zeitnah gekündigt oder auf eine andere Person wie den hinterbliebenen Ehepartner umgeschrieben werden.

Ähnliches gilt für Versicherungsverträge wie die gesetzliche und/oder private Krankenversicherung, eine Hausrat-, eine Privathaftpflicht- und/oder eine Kfz-Versicherung, bei denen der Verstorbene als Versicherungsnehmer eingetragen war. Solche Policen können im Todesfall automatisch enden oder je nach Versicherungsart auch auf eine andere Person wie den hinterbliebenen Ehepartner umgeschrieben werden.

Ein Versicherungsvermittler hilft auf Wunsch dabei, sinnvolle Umschreibungen von Versicherungspolicen auf den (Ehe-)Partner durchzuführen und berät über weiterhin notwendige Absicherungen für die Verbliebenen, zum Beispiel für eine vorhandene Immobilie.

Wenn der Verstorbene zur Miete wohnte

Wohnte der Verstorbene in einem Pflegeheim, endet der Pflegeheimvertrag in der Regel mit dem Sterbetag. Wann das Zimmer/die Wohnung geräumt, also das Hab und Gut des Verstorbenen abgeholt werden muss, ist in der Regel im Pflegeheimvertrag ersichtlich.

Wohnte der Verstorbene in einer Mietwohnung, haften die Erben für die Mietverpflichtungen gesamtschuldnerisch, allerdings gibt es in diesem Fall auch ein Sonderkündigungsrecht: Die Erben können einen Mietvertrag innerhalb eines Monats, nachdem sie wissen, dass der Angehörige, der Hauptmieter war, verstorben ist, mit einer gesetzlichen Frist von drei Monaten kündigen.

Bis zur Beendigung des Mietverhältnisses müssen die Erben sicherstellen, dass keine Schäden am gemieteten Objekt (Haus oder Wohnung) entstehen. Sie müssen beispielsweise dafür sorgen, dass eine Mietwohnung weiterhin so geheizt wird, dass wasserführende Leitungen nicht einfrieren können.

Gesetzliche Hinterbliebenenrente beantragen

Als Erbe sollte man sich auch um vorhandene Social-Media-Profile und digitale Kontaktmöglichkeiten des Verstorbenen wie dessen Blogs, Facebookauftritte, E-Mail-Adressen und Webportale kümmern und diese beispielsweise löschen, in einen Gedenkzustand versetzen oder umleiten lassen.

Hinterlässt der Verstorbene einen Ehepartner und/oder unterhaltspflichtige Kinder, die einen eventuellen Anspruch auf eine gesetzliche Hinterbliebenenrente wie eine gesetzliche Witwen- oder Witwerrente haben, ist diese zeitnah zu beantragen. Der Rentenantrag kann beim jeweiligen Rentenversicherungs-Träger oder im Versicherungsamt der Gemeinde gestellt werden. Stellt man den Antrag später als zwölf Monate nach dem Sterbedatum, erfolgt die Zahlung der Hinterbliebenenrente erst ab Antragsmonat, also nicht rückwirkend.

Mehr Informationen, was zu beachten ist, wenn ein Angehöriger verstirbt, enthalten die Webportale des Bundesverbandes Deutscher Bestatter e.V. und des Landes Baden-Württemberg sowie die Broschüre „Erben und Vererben“ des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.

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