Damit Taschendiebe keinen Erfolg haben

(verpd) Jedes Jahr werden mehr als 100.000 Taschendiebstähle hierzulande polizeilich gemeldet. Die Dunkelziffer dieser begangenen Straftaten ist jedoch deutlich höher. Doch jeder Einzelne kann sein Risiko, Opfer eines Langfingers zu werden, minimieren. Die Polizei gibt entsprechende Tipps.

Wie aus der aktuellen Polizeilichen Kriminalstatistik 2018 (PKS 2018) des Bundeskriminalamtes (BKA) hervorgeht, wurden letztes Jahr fast 104.200 Taschendiebstähle an die Polizei gemeldet. Der entstandene Diebstahlschaden beträgt laut Polizei rund 34,2 Millionen Euro. Ein Blick in die PKS 2018 zeigt zudem, dass Taschendiebe besonders häufig in Großstädten unterwegs sind. Nur etwa sechs Prozent dieser Diebstähle wurden in Kommunen mit weniger als 20.000 Einwohnern und fast 14 Prozent in Städten mit 20.000 bis 100.000 Einwohnern verübt.

Dagegen ereigneten sich etwa 22 Prozent der Fälle in Städten ab 100.000 und weniger als 500.000 Einwohnern; mehr als jeder zweite Taschendiebstahl, nämlich über 57 Prozent dieser Straftaten, wurden in Großstädten ab 500.000 Einwohner begangen. Wer Opfer eines Taschendiebstahls wird, hat nur wenige Chancen, dass der Dieb gefasst wird und er sein Hab und Gut zurückbekommt, denn die durchschnittliche Aufklärungsquote in Deutschland lag 2018 bei nur 5,7 Prozent.

Diebe lieben Gedränge und Ablenkung

Umso wichtiger ist es, die Tricks der Taschendiebe zu kennen und sich präventiv davor zu schützen. Besonders hoch ist das Risiko auf einen solchen Dieb zu treffen dort, wo viele Menschen auf engem Raum stehen oder gehen, wie bei Veranstaltungen, in Geschäften, in Fußgängerzonen oder in öffentlichen Verkehrsmitteln. Taschendiebe wenden in der Regel verschiedene Methoden an, um ihre Tat möglichst unbemerkt zu begehen.

Beim Rempeltrick wird das Opfer durch den Täter oder einen Mittäter „versehentlich“ angerempelt, damit der Dieb dem dadurch abgelenkten Opfer unbemerkt die Geldbörse aus der Handtasche oder der Jacken- oder Hosentasche entwenden kann. Eine weitere Masche ist der Drängeltrick. Hierbei geht der Dieb so dicht an das Opfer heran, dass es diesem zu unangenehm wird und ihm den Rücken zudreht. Dadurch kann der Dieb unbemerkt in die Jacken- oder Hosentaschen greifen.

Eine ebenfalls oft angewandte Klauvariante gibt es in Supermärkten: Der Dieb fragt hierzu das Opfer, wo eine bestimmte Ware steht. Während sich das Opfer hilfsbereit suchend nach der Ware umsieht, räumt der Täter die Tasche im Einkaufswagen leer.

Präventive Maßnahmen

Diese und weitere Tricks werden im Webportal der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK) beschrieben. Zudem raten die Experten der ProPK auf der Website zu folgenden Verhaltensmaßnahmen, um sich vor Taschendieben zu schützen:

  • „Taschendiebe lassen sich am typisch suchenden Blick erkennen: Sie meiden den direkten Blickkontakt zum Opfer und schauen eher nach der Beute.
  • Tragen Sie Geld, Schecks, Kreditkarten und Papiere immer in verschiedenen verschlossenen Innentaschen der Kleidung möglichst dicht am Körper.
  • Tragen Sie Hand- und Umhängetaschen verschlossen auf der Körpervorderseite oder klemmen Sie sie sich unter den Arm.
  • Benutzen Sie einen Brustbeutel, eine Gürtelinnentasche, einen Geldgürtel oder eine am Gürtel angekettete Geldbörse.
  • Legen Sie Geldbörsen nicht oben in Einkaufstasche, Einkaufskorb oder Einkaufswagen, sondern tragen Sie sie möglichst körpernah.
  • Hängen Sie Handtaschen im Restaurant, im Kaufhaus oder im Laden (selbst bei der Anprobe von Schuhen oder Kleidung) nicht an Stuhllehnen und stellen Sie sie nicht unbeaufsichtigt ab.“

Weitere Präventionstipps enthalten die herunterladbaren ProPK-Broschüren „Schlauer gegen Klauer!“ und „Langfinger machen niemals Urlaub“. Unter anderem raten die Experten hier, so wenig Geld, Zahlungskarten und Wertgegenstände wie notwendig mit sich zu führen, um das Schadenrisiko möglichst klein zu halten. Ist man Opfer eines Diebes geworden, ist es wichtig umgehend die Polizei (Notrufnummer 110) zu informieren und den Diebstahl anzuzeigen. Ist die Geld- und/oder Kreditkarte gestohlen worden, muss diese unverzüglich gesperrt werden.

Hierzu steht für die Sperrung der meisten Karten in Deutschland die Sperrnotrufnummer 116 116 zur Verfügung. Im Ausland ist die Sperrnotrufnummer die jeweilige Vorwahl für Deutschland – meist die +49 – und anschließend die 116 116 oder auch die (0)30 4050 4050. Details zur Kartensperre über diese Sammelnummern enthält das Webportal www.kartensicherheit.de. Manche Geldinstitute wie die Postbank sind nicht an der Sammelsperrnotrufnummer angeschlossen, die Kartensperrung funktioniert hier nur über eine eigene Sperrnotrufnummer, die bei der Bank zu erfragen ist.

Damit ein Taschendiebstahl nicht zum Wohnungseinbruch führt

Sind wichtige Unterlagen wie der Führerschein, der Personalausweis und/oder die Firmenausweiskarte entwendet worden, müssen die entsprechenden Ämter und Firmen ebenfalls umgehend informiert werden, um das Risiko eines Missbrauchs mit den Dokumenten zu minimieren.

Wurde der Zugangsschlüssel zur Wohnung, zur Arbeitsstelle und/oder zu anderen Gebäuden gestohlen, ist der Hausbesitzer und/oder die betreffende Firma wie der Arbeitgeber umgehend zu informieren, da die jeweiligen Schlösser zum Einbruchsschutz sofort ausgetauscht werden müssen. Wird der Schlüsseldieb nicht gefasst, muss der Bestohlene für die Schlossänderungskosten, die einige Hundert bis einige Tausend Euro kosten können, aufkommen.

Kostenschutz für einen Bestohlenen bietet diesbezüglich eine Privathaftpflicht-Versicherung, sofern die Kosten, die durch einen notwendigen Schlössertausch aufgrund eines Diebstahles von Schlüsseln zur Mietwohnung und/oder zum Firmengebäude des Arbeitgebers entstehen, mitversichert sind. In einigen Privathaftpflicht-Policen ist dieser Versicherungsschutz bereits enthalten oder es ist ein optionaler Einschluss möglich.

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