Damit die Hausapotheke hilft und nicht zur Gefahr wird

(verpd) In vielen Hausapotheken finden sich zahlreiche mitunter rezeptfreie Arzneien, die gegen Schnupfen, Husten oder sonstige Leiden helfen. Wichtig ist jedoch, dass die Arzneimittel nicht veraltet sind, denn abgelaufene Medikamente wirken häufig nur noch bedingt oder gar nicht mehr und können im schlimmsten Fall sogar gesundheitsschädlich sein.

Nach Angaben der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) sollten Verbraucher mindestens einmal im Jahr den Inhalt ihrer Hausapotheke auf Haltbarkeit, Funktionstüchtigkeit und Zweckmäßigkeit prüfen. Welche Arzneimittel in der Hausapotheke sein sollten, hängt von vielen individuellen Faktoren der im Haushalt wohnenden Personen wie dem Alter, häufigen Leiden oder auch bestehenden chronischen Krankheiten ab.

Eine Übersicht, was grundsätzlich in eine sinnvoll ausgestattete Hausapotheke gehört, bietet die ABDA auf ihrem Webportal mit einer kostenlos herunterladbaren Checkliste. Die Aufbewahrung von Arzneimitteln sollte entsprechend den Angaben im Beipackzettel erfolgen. Ist ein Medikament beispielsweise trocken zu lagern, sollte es nicht im Badezimmer aufbewahrt werden. Zudem ist es wichtig, dass Medikamente für Kinder nicht zugänglich sind.

Abgelaufene Medikamente gehören entsorgt

Nicht mehr benötigte Medikamente sowie Arzneimittel, deren Verfallsdatum auf der Verpackung und/oder auf dem Beipackzettel überschritten ist, sind zu entsorgen. Medikamente mit einem abgelaufenen Haltbarkeitsdatum können nicht nur unwirksam, sondern im schlimmsten Fall auch gesundheitsschädigend sein.

Auch Hilfsmittel wie Pflaster oder Fieberthermometer können mit der Zeit ihre Funktionstüchtigkeit verlieren und sollten dann entsprechend ersetzt werden. Besondere Vorsicht ist bei Arzneisäften, -Tropfen und -Salben in bereits geöffneten Fläschchen, Tiegeln und Tuben angebracht. Denn sie verlieren nach dem ersten Öffnen teils nach wenigen Tagen oder Wochen ihre Wirksamkeit beziehungsweise sind nicht mehr für eine Einnahme geeignet. Das auf der Umverpackung angegebene Haltbarkeitsdatum gilt nämlich bei diesen Arzneimittelformen nur für ungeöffnete Medizin.

Wie lange Arzneimittel nach dem Öffnen halten und ob sie gegebenenfalls im Kühlschrank aufzubewahren sind, ist in der Regel der Packungsbeilage zu entnehmen. Zur Sicherheit sollte man das Datum, wann die Packung geöffnet wurde, auf dem Arzneimittel notieren.

Tipps zur richtigen Lagerung und Entsorgung

Weitere Tipps zur richtigen Lagerung, aber auch zur Entsorgung von Arzneimitteln gibt es im Webauftritt des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG).

Nach Angaben des BMG können Arzneimittel in den Hausmüll geworfen werden. Einige Apotheken bieten auf freiwilliger Basis eine Rücknahme von alten oder abgelaufenen Arzneimitteln an. In manchen Kommunen gibt es für die Entsorgung von Medikamenten auch sogenannte Medi-Tonnen, Schadstoffmobile oder -sammelstellen.

Auf keinen Fall sollte man Arzneimittel, egal ob sie in Tablettenform, als Zäpfchen oder in flüssiger Form vorliegen, in die Toilette werfen oder über das Waschbecken entsorgen. Detaillierte Informationen, wie Arzneimittel vor Ort zu entsorgen sind, enthält das vom Bundesministerium für Bildung und Forschung geförderte Webportal www.arzneimittelentsorgung.de.

Zurück


Kontakt

Sie haben Fragen?

Rufen Sie uns einfach an unter 04353 99 80 90
oder nutzen Sie unser Kontaktformular