Damit das Auto im Urlaub abgesichert ist

(verpd) Wer viel mit dem Auto unterwegs ist, hat ein höheres Unfallrisiko als jemand, dessen Wagen nur zu Hause steht. Daher wünschen sich einige gerade für eine Urlaubsreise auch eine Vollkaskoversicherung, damit sie versehentlich selbst verursachte Unfallschäden am eigenen Pkw nicht selbst tragen müssen. Einen solchen Vollkaskoschutz gibt es ganzjährig oder auch nur für einen bestimmten Zeitraum, beispielsweise für die Zeit einer Urlaubsreise. Allerdings sollte man sich für beide Varianten die Prämien berechnen lassen, denn nicht immer ist ein zeitlich begrenzter Schutz günstiger als ein dauerhafter.

Es gibt mehrere Gründe, warum es sinnvoll sein kann, dass das Auto während einer Urlaubsreise – und nicht nur da – Vollkasko-versichert ist. Wer nämlich selbst einen Unfall verursacht, muss die Schäden am eigenen Wagen aus der eigenen Tasche zahlen, wenn er keine Vollkaskoversicherung hat.

Zwar gilt: Ist ein anderer am Unfall schuld, muss der Unfallverursacher beziehungsweise seine Kfz-Haftpflichtversicherung für die erlittenen Unfallschäden der Unfallgegner aufkommen. Doch erhält man eine Teilschuld am Unfall, bleibt man auch anteilig auf den Schaden am eigenen Auto sitzen.

Besonderheit bei Auslandsreisen

Eine Besonderheit gibt es zudem bei Auslandsreisen: Ereignet sich ein Unfall im Ausland, erfolgt die Schadenregulierung üblicherweise nach dem Verkehrs- und Schadenersatzrecht des Landes, in dem der Unfall passiert ist. In manchen Ländern erhält ein Unfallgeschädigter deutlich weniger Schadenersatz für ein beschädigtes Auto als in Deutschland. So sind zum Beispiel die Mindestdeckungssummen der Kfz-Haftpflichtversicherung in einigen Ländern niedriger als in Deutschland.

In manchen Staaten werden beispielsweise unfallbedingte Wertminderungen, Gutachterkosten, Nutzungsausfall- und/oder Mietwagenkosten oder sogar Schmerzensgelder nicht oder in einem deutlich geringeren Maße als in Deutschland von den dort ansässigen Kfz-Versicherern erstattet. Ist der Schadenersatz des Unfallgegners für das beschädigte Auto im Ausland geringer als in Deutschland, muss man die restlichen Schadenkosten selbst tragen, wenn keine Vollkaskoversicherung besteht.

Wer einen Vollkaskoschutz für die Urlaubsreise wünscht, sollte sich jedoch zusätzlich zur zeitlich begrenzten Absicherung auch den Versicherungsbeitrag für einen ganzjährigen Vollkaskoschutz berechnen lassen. Denn der Versicherungsbeitrag für eine kurzfristige Vollkaskoversicherung kann mitunter genauso viel oder sogar mehr kosten als für einen dauerhaften Vollkaskoschutz. Zumal ein Unfall nicht nur im Urlaub, sondern auch zu jeder anderen Zeit passieren kann.

Kurztarif oder Jahrestarif?

Die Beitragsberechnung eines zeitlich begrenzten Vollkaskoschutzes erfolgt je nach Versicherer unterschiedlich. Im ungünstigsten Fall wird die Prämie nach dem sogenannten Kurztarif berechnet. Dabei werden die anteilige Jahresprämie für eine Vollkaskoversicherung sowie ein Aufschlag und zwar ohne Anrechnung eines bei der Vollkasko sonst üblichen Schadenfreiheitsrabatts (SFR) verlangt. Besteht bereits eine Teilkaskoversicherung, gibt es für den Einschluss der zeitlich begrenzten Vollkaskoversicherung oftmals keinen Prämiennachlass.

Bei einer dauerhaften, also ganzjährigen Vollkaskoversicherung ist der Teilkaskoschutz übrigens automatisch enthalten. Nicht nur deshalb kann es aus Kostengründen gegenüber einem kurzfristigen Schutz sinnvoller sein, eine ganzjährige Vollkasko auch kurz vor dem Urlaub in den bestehenden Kfz-Vertrag miteinzuschließen.

In diesem Fall erfolgt die Prämienberechnung nicht in Form eines Kurztarifzuschlags, sondern es wird für die Beitragsrechnung der SFR berücksichtigt, der – sofern man noch keine Vollkasko hatte – normalerweise dem SFR der Kfz-Haftpflichtversicherung entspricht. Durch diese Unterschiede in der Prämienberechnung kann ein ganzjähriger Vollkaskoschutz sogar günstiger sein als eine zeitlich begrenzte Absicherung.

Nicht immer ist eine Vollkasko deutlich teurer als die Teilkasko

Besteht ein guter SFR in der Kfz-Haftpflichtversicherung, kann der Prämienunterschied zwischen einem Vollkaskoschutz und einer bereits bestehenden Teilkaskoabsicherung – die Teilkaskoprämie wird unabhängig vom SFR berechnet – gering sein.

Dadurch wäre der bessere Schutz mit einer Vollkasko selbst bei älteren Autos, wenn überhaupt, nur geringfügig teurer als eine reine Teilkaskoversicherung.

Tipp: Bei Auslandsreisen ist auch eine sogenannte Auslandsschutz-Versicherung sinnvoll. Dieser meist optional in der bestehenden Kfz-Haftpflichtversicherung einschließbare Zusatzschutz sorgt dafür, dass der Kfz-Schaden bei einem nicht selbst verursachten Unfall im Ausland so erstattet wird, als hätte sich der Unfall in Deutschland ereignet.

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