Betriebliche Krankenversicherung boomt

(verpd) Ende 2021 hat weit über ein Drittel mehr Unternehmen als ein Jahr zuvor ihren Mitarbeitern Angebote zu einer betrieblichen Krankenversicherung – ein Zusatzschutz zur privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung – unterbreitet. Die Zahl der entsprechend über den Betrieb versicherten Arbeitnehmer stieg auf knapp 1,6 Millionen Beschäftigte, wie der Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. jüngst mitteilte.

Eine betriebliche Krankenversicherung (bKV) ist eine private Krankenzusatz-Versicherung, die ein Arbeitgeber für seine Mitarbeiter abschließen kann und sie je nach Vereinbarung auch bezahlt. Sie ist ein Zusatz zum Gehalt des Mitarbeiters und zahlt je nach Vereinbarung für Gesundheitsleistungen, die die gesetzliche Krankenversicherung nicht oder nur zum Teil übernimmt. Möglich als bKV ist zum Beispiel eine Zahnzusatz-, Auslandsreisekranken-, Krankentagegeld- oder Pflegezusatz-Versicherung oder die Absicherung von Wahlleistungen im Krankenhaus.

Etwa 18.200 Unternehmen haben Ende 2021 ihren Mitarbeitern eine zusätzliche Absicherung über die bKV angeboten. Das sind weit über ein Drittel mehr Unternehmen als ein Jahr zuvor. Auf Zweijahressicht betrachtet ist die Anzahl der Betriebe, die ihren Mitarbeitern eine bKV offerieren, sogar um rund drei Viertel gestiegen – im Vergleich zu 2015 hat sich die Zahl fast verfünffacht. Das gab der Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. (PKV-Verband) vor Kurzem bekannt.

1,575 Millionen Beschäftigte haben eine betriebliche Krankenversicherung

Auch die Zahl der Arbeitnehmer, die über den Betrieb bKV-versichert sind, stieg Ende 2021 auf 1,575 Millionen Beschäftigte. Dies sind über eine halbe Million mehr als ein Jahr zuvor. Im Vergleich zu 2015 betrug die Steigerung über 170 Prozent.

In diesem Zusammenhang wies der PKV-Verband darauf hin, dass die Chemie-Unternehmen in Deutschland ihren knapp 500.000 Beschäftigten seit vergangenem Juli auch eine tarifliche Pflegezusatz-Versicherung anbieten.

Vorteile für den Arbeitgeber …

Als einen der wesentlichen Gründe für den anhaltend positiven Trend hatte der PKV-Verband wiederholt den zunehmenden Fachkräftemangel genannt. Firmen können nämlich mit einer betrieblichen Krankenversicherung ihre Attraktivität als Arbeitgeber steigern und zudem dem Mitarbeiter einen verbesserten Krankenschutz bieten.

Ein weiterer Grund sei, dass Zuwendungen von Arbeitgebern für eine bKV steuer- und sozialabgabenfrei seien. Dies gelte nach zwei Urteilen des Bundesfinanzhofs zumindest für die arbeitgeberfinanzierte Version. Durch das Jahressteuergesetz 2019 sei klargestellt worden, dass zweckgebundene Geldleistungen, nachträgliche Kostenerstattungen, Geldsurrogate und andere Vorteile, die auf einen Geldbetrag lauten, grundsätzlich keine Sachbezüge, sondern Geldleistungen darstellen.

… und den Arbeitnehmer

„Konkret bedeutet dies“, so der PKV-Verband, „dass der Arbeitgeber seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine bKV im Rahmen der Freigrenze für Sachbezüge steuer- und sozialabgabenfrei gewähren kann. Diese Grenze wurde zum 1. Januar 2022 von 44 auf 50 Euro angehoben. Voraussetzung ist, dass die Zuwendung ausschließlich als Versicherungsschutz und nicht als Geldleistung gewährt wird.“ Konkret bedeutet dies, dass der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern eine bKV im Rahmen der 50-Euro-Freigrenze für Sachbezüge steuer- und sozialabgabenfrei gewähren kann.

Dies gilt jedoch nur, wenn der Arbeitgeber den Versicherungsbeitrag an den Versicherer, bei dem die bKV besteht, überweist. „Wenn das Unternehmen hingegen einen Geldzuschuss mit der Bedingung auszahlt, dass der Arbeitnehmer einen Versicherungsvertrag mit einem Unternehmen schließt, handelt es sich weiterhin um zu versteuernden Barlohn“, erklärt der PKV-Verband. Würde also der Arbeitgeber nur einen Geldzuschuss an den Arbeitnehmer auszahlen, damit dieser die Prämie für einen Krankenversicherungs-Vertrag selbst trägt, entfällt die Steuer- und Sozialabgabenfreiheit.

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