(verpd) Laut einer Untersuchung sind fast zwei Drittel der Bürger in Deutschland wegen der Pandemie-Erfahrungen der Meinung, dass eine Vorsorge und Absicherung der Arbeitskraft sinnvoll ist. Doch insbesondere hinsichtlich einer möglichen Berufsunfähigkeit, nehmen viele immer noch große Absicherungslücken in Kauf.
Die Corona-Pandemie hat den Blick der Bürger Deutschlands geschärft, dass ein krankheitsbedingter Verlust der Arbeitskraft ohne eine entsprechende private Vorsorge finanzielle Nachteile mit sich bringt. Das geht aus einer Studie hervor, die vom Deutschen Institut für Altersvorsorge GmbH (DIA), das von Finanzunternehmen wie Banken, Versicherern und Investment-Gesellschaften getragen wird, in Kooperation mit einem Versicherer erstellt wurde.
Dafür haben die beiden Unternehmen die Insa-Consulere GmbH beauftragt, eine repräsentative Umfrage durchzuführen. In der Zeit vom 24. bis zum 27. März dieses Jahres wurden dazu insgesamt 2.004 Erwachsene in Deutschland online befragt.
64 Prozent der Befragten stimmten der Aussage zu, dass die Pandemie ihnen gezeigt habe, dass für den Fall einer längeren Krankheit eine Vorsorge über den gesetzlichen Schutz hinaus ratsam sei. Die zahlenmäßig größte Gruppe derjenigen, die der ersten Aussage zustimmten, waren Personen im Alter zwischen 30 und 39 Jahren, gefolgt von der Altersgruppe 70 plus.
Zudem sagten 54 Prozent, dass die Erfahrungen ein Grund für sie seien, der finanziellen Absicherung der eigenen Arbeitskraft einen größeren Wert beizumessen. Nur 28 Prozent aller Teilnehmer teilten mit, dass die Pandemie keine Auswirkung auf ihre Vorsorgeplanung habe.
Doch obwohl die Mehrheit sich dafür aussprach, die eigene finanzielle Vorsorge mehr in den Blick zu nehmen, gaben 73 Prozent an, weder eine Berufsunfähigkeits-Versicherung abgeschlossen noch ihren Versicherungsstatus prüfen und sich beraten lassen zu haben.
Diese in Kauf genommene Vorsorgelücke vieler kann im Falle einer krankheits- oder unfallbedingten Berufs- oder sogar Erwerbsminderung schnell zum finanziellen Problem werden.
Denn zum einen gibt es seit dem Jahr 2001 für Personen, die nach dem 1. Januar 1961 geboren sind, keinen Anspruch mehr auf eine gesetzliche Berufsunfähigkeits-Rente. Dabei wird laut Studienautoren statistisch gesehen jeder Vierte im Laufe des Arbeitslebens mindestens einmal berufsunfähig.
Zum anderen erhält nur, wer aus gesundheitlichen Gründen weniger als sechs Stunden am Tag irgendeiner Erwerbstätigkeit nachgehen kann eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente – der bisher erlernte oder ausgeübte Beruf spielt dabei keine Rolle. Doch damit ein Betroffener eine solche Rente erhält, muss er zudem bestimmte versicherungsrechtliche Kriterien erfüllen.
So muss er bis auf wenige Ausnahmen vor Eintritt der Erwerbsminderung eine fünfjährige Wartezeit in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) vorweisen. Zudem ist es notwendig, dass der Betroffene in den letzten fünf Jahren vor der Erwerbsminderung mindestens für drei Jahre Zeiten mit GRV-Pflichtversicherungs-Beiträgen nachweisen kann.
Die meisten Selbstständigen, Hausfrauen und -männer sowie Kinder haben bis auf wenige Ausnahmen daher keinen Anspruch auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente, weil sie die gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllen.
Aber selbst wenn man eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente erhält, muss man mit erheblichen finanziellen Einbußen rechnen.
Denn wer aus gesundheitlichen Gründen keiner oder weniger als drei Stunden täglich irgendeiner Erwerbstätigkeit nachgehen kann und deswegen eine volle gesetzliche Erwerbsminderungsrente erhält, hat eine Rentenhöhe, die in der Regel unter der Hälfte des bisherigen Einkommens liegt.
Grundsätzlich ist es deshalb sinnvoll, sich um eine ausreichende Absicherung zu kümmern. Ein Versicherungsvermittler informiert auf Wunsch, mit welcher Einkommenslücke man bei einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit rechnen muss, aber auch welche Vorsorgeformen individuell passend sind.