Auffahrunfall: Wann Auffahrende keine Schuld tragen

(verpd) Eine Frau hatte ihr Auto abrupt abbremst, um den Fahrer eines hinter ihr fahrenden Lkws zu belehren. Sie haftet allein für einen dadurch verursachten Auffahrunfall. Das hat das Oberlandesgericht Koblenz mit einem Urteil 2021 entschieden (Az.: 12 U 1518/21).

„Wer auffährt, ist schuld“, so eine weitverbreitete Meinung unter Verkehrsteilnehmern. Dass das nicht immer so sein muss, belegt die Entscheidung des Koblenzer Oberlandesgerichts. Nach einem Bericht des Deutschen Anwaltvereins hatte eine Frau sich über den Fahrer eines Lkws geärgert, der ihr ihrer Meinung nach die Vorfahrt genommen hatte. Doch anstatt sich nur zu ärgern und die Sache auf sich beruhen zu lassen, überholte sie den Lkw und bremste ihr Auto kurz darauf abrupt ab. Dadurch fuhr der Lastkraftwagen auf ihren Pkw auf.

Nach dem eingangs erwähnten Motto fühlte sich die Autofahrerin im Recht, als sie von dem Kfz-Haftpflichtversicherer des Lkws den vollständigen Ersatz des ihr durch den Auffahrunfall entstandenen Schadens verlangte. Doch dem schloss sich das Koblenzer Oberlandesgericht nicht an. Es wies die Forderung der Klägerin als unbegründet zurück.

Grob verkehrswidriges Verhalten

Zwar spreche der Beweis des ersten Anscheins zunächst einmal gegen einen Auffahrenden. In Fällen wie denen der Betroffenen sei dieser Grundsatz jedoch nicht anzuwenden. Nach Überzeugung der Richter hat sie sich nämlich grob verkehrswidrig verhalten, als sie, ohne dass sie durch die Verkehrssituation dazu gezwungen gewesen wäre, nach dem Überholen des Lkws ihr Auto abrupt abbremste.

Auch eine möglicherweise vorangegangene Vorfahrtsverletzung des Lkw-Fahrers ändere daran nichts. Denn diese habe nicht zu einer Kollision der Fahrzeuge geführt. Mit anderen Worten: Wer lediglich aus Ärger und zum Zwecke einer Disziplinierung stark bremst, haftet allein für die Folgen eines dadurch verursachten Unfalls.

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