Auf kleinen Reifen direkt ins Krankenhaus

(verpd) E-Scooter spielen im aktuellen Unfallgeschehen eine relativ geringe Rolle. Das bedeutet aber nicht, dass die kleinen Flitzer nicht gefährlich sind, wie die Unfallstatistik des Statistischen Bundesamtes belegt. Immerhin verletzten sich letztes Jahr fast 4.900 Personen bei Verkehrsunfällen, als sie so ein Elektrokleinstfahrzeug nutzten.

Seit dem Jahr 2019 sind Elektrokleinstfahrzeuge wie E-Scooter hierzulande unter bestimmten Kriterien auch zur Nutzung auf öffentlichen Straßen erlaubt. Für die bis zu 20 Stundenkilometer schnellen Fahrzeuge, die auf Radwegen oder auf der Straße ohne Führerschein und Helm von Personen ab 14 Jahren gefahren werden dürfen, benötigt man nur eine Allgemeine Betriebserlaubnis für Elektrokleinstfahrzeuge und eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Wer ohne eine solche Versicherung mit einem E-Scooter unterwegs ist, begeht sogar eine Straftat, die entsprechend geahndet wird.

E-Scooter, mit denen man übrigens nicht auf Fußwegen fahren darf, werden in den vielen Städten als Leihfahrzeuge angeboten, um die sogenannte „letzte Meile“ zu überbrücken. Das erklärt auch, warum besonders viele Unfälle in Städten passieren. Beispiel Berlin: Jeder zehnte Unfall mit einem E-Scooter ereignet sich in der Hauptstadt. Dabei sind nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) 37 Prozent aller E-Scooter-Unfälle mit Personenschaden sogenannte Alleinunfälle ohne Unfallgegner. Drei der fünf im Jahr 2021 getöteten E-Scooter-Nutzer kamen ebenfalls bei Alleinunfällen ums Leben.

Männlich, jung, städtisch

Insgesamt wurden im Jahr 2021 4.882 Menschen verletzt und fünf getötet, als sie mit einem dieser Elektroflitzer verunfallten. Auffällig ist hierbei, dass nicht nur, aber eben besonders viele junge E-Scooter-Fahrer verletzt wurden. Rund 41 Prozent waren unter 25 Jahre alt. Zum Vergleich: Bei den Pedelec-Nutzern in dieser Altersklasse, die bei Unfällen verletzt wurden, lag der Anteil bei neun Prozent.

Betrachtet man die Personen ab 65 Jahren, so gehören gerade einmal drei Prozent der verunglückten E-Scooter-Nutzer zu dieser Altersgruppe. Dagegen lag der Anteil bei den ab 65-jährigen, die mit einem Pedelec unterwegs waren und verletzt wurden, bei 33 Prozent. Das zeigt: E-Scooter werden vor allem von jüngeren Personen genutzt. Pedelecs hingegen sind eher bei den Älteren beliebt.

Zwei Drittel der Fahrer eines solchen Elektrokleinstfahrzeugs, die an einem Unfall mit Personenschaden beteiligt waren, sind männlich. Zum Vergleich: Bei Pedelecunfällen mit Verletzten oder Getöteten liegt der Anteil der Männer bei 58 Prozent.

Das sind die Unfallursachen

Häufigste Unfallursachen sind mit einem Anteil von jeweils rund 18,1 Prozent das Fahren unter Alkoholeinfluss sowie die falsche Benutzung der Fahrbahn oder der Gehwege. Mit 7,4 Prozent folgt auf Platz drei eine nicht angepasste Geschwindigkeit.

Ebenfalls auffällig: Betrachtet man nur die Unfälle mit einer zweiten Konfliktpartei, so waren die E-Scooter-Nutzer in 52 Prozent der Fälle hauptverantwortlich für den Unfall. Zum Vergleich: Bei Pedelecs ist dieser Anteil mit 28,3 Prozent nur etwa halb so hoch.

Wenig verwunderlich hingegen ist die Tatsache, dass Unfälle mit E-Scootern hauptsächlich innerorts (97 Prozent) und hier vor allem in Städten stattfinden. Besonders hoch ist der Anteil in den Großstädten: Obwohl hier nur knapp 17 Prozent der deutschen Bevölkerung lebt, ereignen sich dort rund die Hälfte aller E-Scooter-Unfälle mit Personenschaden. Zum Vergleich: In Großstädten passieren gerade einmal zwölf Prozent der Pedelecunfälle mit Verletzten.

Verkehrsregeln gelten auch für E-Scooter

Auch wenn es keinen Führerschein bedarf, um einen E-Scooter im Straßenverkehr legal zu bewegen, sofern man über 14 Jahre alt ist, müssen dennoch die Verkehrsregeln und die rechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. So ist, wie bereits angesprochen, das Fahren auf Fußgängerwegen oder in Fußgängerzonen tabu. Wer mit dem E-Scooter unterwegs ist, muss also die Fahrradwege oder die Straße nutzen.

Außerdem ist die Personenbeförderung mit diesen Fahrzeugen ausdrücklich verboten. Wer also andere Personen mitnimmt, muss mit einem Bußgeld rechnen. Das hat sich allerdings wohl noch nicht überall herumgesprochen oder es wird vielfach ignoriert, denn immerhin wurden im Jahr 2021 205 Mitfahrer auf einem E-Scooter verletzt. Die Mehrzahl von ihnen, nämlich 168 war zwischen sechs und 24 Jahre alt.

Da E-Scooter als Kraftfahrzeug gelten, müssen Fahrer außerdem die Alkoholgrenzwerte genauso einhalten wie mit einem Motorrad oder Pkw. Das bedeutet: Spätestens ab 0,5 Promille Blutalkohol-Konzentration (BAK) drohen ein Bußgeld und ein Eintrag (Punkte) im Flensburger Fahreignungsregister. Zur eigenen Sicherheit ist die Benutzung eines (Fahrrad-)Helms anzuraten, auch wenn dies nicht vorgeschrieben ist.

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