(verpd) Ergonomische Arbeitsplätze sind im Büro eine Selbstverständlichkeit. Da passen Bürostühle, Tische, Equipment und Beleuchtung. Zu Hause ist dies oftmals nicht der Fall: Wer allerdings viele Stunden im Homeoffice und danach auch noch vor dem privaten Bildschirm sitzt, sollte nicht nur auf eine gute Ausgestaltung seines Arbeitsplatzes Wert legen, sondern auch seine Augen schonen. Worauf man dabei achten sollte, fasst unter anderem eine Broschüre mit einer Checkliste der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. (DGUV) zusammen.
Die eigene Gesundheit sollte es jedem wert sein, ergonomische Aspekte im Homeoffice zu beachten. Doch was ist der richtige Abstand zum Bildschirm, wie sieht es mit der Beleuchtung aus und was kann man im Vorfeld tun, um beispielsweise so häufige Beschwerden wie Müdigkeit, Muskelverspannungen und Augenbeschwerden zu verhindern?
Antworten auf diese und viele andere Fragen in diesem Umfeld bietet eine kostenlos herunterladbare Checkliste des Instituts für Arbeit und Gesundheit (IAG) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. (DGUV). Diese ist sowohl als Kurz- auch als Langversion verfügbar.
Insgesamt thematisiert die Checkliste folgende fünf Themenbereiche: Arbeitsmittel, Arbeitsplatz, Arbeitsumgebung, Arbeitsaufgabe und die Arbeitsorganisation. Innerhalb jeder dieser Rubriken liefert die Broschüre Hinweise dazu, worauf man achten sollte. So empfehlen die Experten im Bereich der Arbeitsmittel beispielsweise eine separate Maus und Tastatur sowie einen mindestens 17 Zoll großen Flachbildschirm. Dieses Equipment kann man beispielsweise auch als externes Zubehör an einen Laptop anschließen.
Empfehlenswert ist laut IAG beim Arbeitsplatz außerdem ein Tisch mit einer Höhe von rund 74 Zentimetern oder noch besser ein höhenverstellbares Modell. Ein Bürostuhl mit fünf Rollen, der auch ein dynamisches Sitzen ermöglicht, und der in der Höhe ebenfalls anpassbar sein sollte, gehört ebenfalls zur Mindestausstattung wie auch eine gute Beleuchtung, wobei Blendungen zu vermeiden sind.
Auch dem Bereich der Arbeitsorganisation widmet sich die Broschüre ausführlich und verweist darauf, dass Wohn- und Arbeitsbereich getrennt und Pausen eingehalten werden sollen. Zudem sollte die Arbeitszeit dokumentiert und eine arbeitsbedingte Erreichbarkeit außerhalb der eigentlichen Arbeitszeit vermieden werden. Außerdem verweist die Broschüre auf die Bedeutung von kleinen Bewegungs- und Bildschirmpausen.
Der Digitalverband Bitkom e.V. hat Bitkom Research im Zeitraum von Mitte Dezember 2021 bis Anfang Januar 2022 eine telefonische Befragung unter 1.005 Personen in Deutschland ab 16 Jahren zu ihrem digitalen Nutzungsverhalten durchführen lassen. Demnach verbringen die Menschen nun deutlich mehr Zeit vor dem Bildschirm: So beträgt die durchschnittliche Bildschirmzeit vor Smartphone, Laptop oder Fernseher aktuell zehn Stunden pro Tag beziehungsweise 70 Stunden in der Woche. Dieser Wert ist von acht Stunden vor der Pandemie auf jetzt zehn Stunden angewachsen.
Der Zuwachs findet im privaten Bereich statt: So hat die private Videotelefonie von fünf auf jetzt 27 Minuten zugenommen; die Zeit, die man fürs Online-Shopping investiert, hat sich mehr als verdoppelt auf nun 24 Minuten pro Tag und auch das Streaming hat beispielsweise um 24 Minuten auf 57 Minuten zugenommen.
Für die Augen ist dies anstrengend. Deshalb empfiehlt beispielsweise der Augenoptiker- und Optometristenverband Nordrhein-Westfalen regelmäßige Pausen nach der 20-20-20-Methode. Dies bedeutet, dass man alle 20 Minuten für mindestens 20 Sekunden lang auf Objekte schaut, die mindestens 20 Meter entfernt sind. Außerdem raten die Experten zu frischer Luft, einem häufigeren, bewussten Blinzeln, einem ergonomischen Arbeitsplatz und dazu, ausreichend viel zu trinken – das bedeutet etwa zwei Liter Mineralwasser oder Kräutertee täglich.
Auch im Homeoffice ist ein Arbeitnehmer während seiner beruflichen Tätigkeit gesetzlich unfallversichert. Doch dies umfasst nicht alle Tätigkeiten, die während eines Tages anfallen: So stehen beispielsweise weder Unfälle in der Toilette noch die Kaffeepause in der Küche unter dem gesetzlichen Unfallschutz. Zudem drohen selbst bei Unfällen, die über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert sind, Einkommenseinbußen beispielsweise bei einer unfallbedingten Invalidität oder Erwerbsminderung.
Schließen lässt sich diese Deckungslücke mit einer zusätzlichen privaten Absicherung, also beispielsweise mithilfe einer privaten Unfall-, Berufs- und/oder Erwerbsunfähigkeits-Versicherung. Außerdem sind bei vielen Hausrat-Versicherungsverträgen zwar Arbeitsgeräte wie PC und Drucker beispielsweise gegen Brand und Einbruch-Diebstahl versichert – aber in der Regel nur, wenn sie in einem Raum stehen, der sowohl beruflich als auch privat genutzt wird.
Das Equipment in einem reinen Arbeitszimmer kann aber über eine spezielle Geschäftsinhalts-Versicherung versichert werden. Ob und in welcher Form hier Handlungsbedarf besteht, weiß ein Versicherungsfachmann nach einer Analyse der aktuellen Verträge.