Armutsquote erreicht neuen Höchststand

(verpd) Der jüngste veröffentlichte Armutsbericht des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes - Gesamtverband e.V. zeigt auf, dass 2020, also im ersten Pandemiejahr, die Armutsquote hierzulande auf 16,1 Prozent und damit auf einen neuen Höchstwert gestiegen ist. Das heißt, im Berichtsjahr hatten rechnerisch rund 13,4 Millionen Bürger so niedrige monatliche Einkünfte, dass sie als arm gelten. Bei einigen Personengruppen wie Alleinerziehenden, Singles, Kindern und jungen Erwachsenen, kinderreichen Familien und Erwerbslosen, aber auch Rentenbeziehern lag die Armutsquote sogar noch höher.

Der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e.V. (Paritätischer Wohlfahrtsverband) veröffentlicht jährlich einen Armutsbericht. Die Datengrundlage ist der jährliche Mikrozensus – eine Befragung von je rund einem Prozent der Haushalte – des Statistischen Bundesamtes (Destatis). Seit Kurzem ist der aktuelle Armutsbericht 2021 abrufbar. Basis dieses Berichtes sind die Mikrozensusergebnisse der Befragung von rund 370.000 Haushalten beziehungsweise 810.000 Personen.

Laut dem aktuellen Armutsbericht waren 2020 16,1 Prozent der Bevölkerung hierzulande, das sind rund 13,4 Millionen Einwohner, von Armut betroffen. Das ist anteilig und auch in der Anzahl der betroffenen Bürger seit der Wiedervereinigung der bisher höchste Wert. Als von Armut betroffen gelten Personen, die in einem Haushalt leben, dessen Gesamtnettoeinkommen weniger als 60 Prozent des mittleren Nettoeinkommens (Median) aller Haushalte beträgt.

Hohes Armutsrisiko bei Kindern und jungen Leuten …

Im Berichtsjahr 2020 lag diese Armuts(gefährdungs)-Schwelle beispielsweise für einen Single bei maximal 1.126 Euro monatlichem Haushaltsnettoeinkommen. Bei einem Alleinerziehenden mit einem Kind bis 14 Jahre betrug die Armutsschwelle in 2020 1.463 Euro, bei einem kinderlosen Paar 1.688 Euro und bei einem Paar mit zwei Kindern bis 14 Jahren 2.364 Euro Haushaltseinkommen im Monat.

Insgesamt hat sich die Armutsquote in den letzten 15 Jahren tendenziell immer weiter verschlechtert. 2005 betrug sie noch 14,7 Prozent, 2006 ist sie sogar auf 14,0 Prozent gesunken. 2010 lag der Wert bei 14,5 Prozent, 2015 bei 15,7 Prozent und 2019 bei 15,9 Prozent. 2020 hat die Armutsquote mit 16,1 Prozent den bisher höchsten Wert erreicht. Im Vergleich zur Gesamtbevölkerung unterscheidet sich zudem die Armutsquote zwischen den einzelnen Personengruppen erheblich.

Unterscheidet man nach den Altersgruppen, zeigt sich, dass anteilig besonders viele Kinder und junge Leute von Armut betroffen waren. Die Armutsquote der unter 18-Jährigen lag im Jahr 2020 bei 20,2 Prozent – das heißt, jedes fünfte Kind lebte in Armut. Bei den 18- bis 25-Jährigen lebten sogar 26,0 Prozent und damit mehr als jeder vierte junge Erwachsene, in einem Haushalt mit einem Einkommen unter der Armutsgrenze. Auch bei den ab 65-Jährigen war die Armutsquote mit 16,4 Prozent über dem Durchschnitt.

… sowie bei Alleinerziehenden, Alleinlebenden und Erwerbslosen

Deutliche Unterschiede gab es auch bei den verschiedenen Haushaltstypen: Besonders von Armut betroffen waren hier die Alleinerziehenden mit einer Armutsquote von 40,5 Prozent. Bei den Familien mit drei oder mehr Kindern galten 30,9 Prozent und bei den Alleinlebenden 27,8 Prozent als arm. Betrachtet man die Personengruppen nach dem Berufsstand so war im Berichtsjahr 2020 die Armutsquote bei den Erwerbslosen mit 52,0 Prozent gegenüber allen anderen Personengruppen am höchsten.

Auch sonstige Personen ohne Erwerbstätigkeit waren mit einem Anteil von 22,5 Prozent überdurchschnittlich häufig von Armut betroffen. Im Einzelnen traf dies unter anderem auf Rentner und Pensionäre (Armutsquote 17,6 Prozent) sowie unter 18-jährige Nichterwerbstätige (Armutsquote 20,3 Prozent) zu. Besonders gestiegen, wenn auch noch auf einem unterdurchschnittlichen Wert, ist die Armutsquote für Selbstständige, nämlich von 9,0 Prozent in 2019 auf 13,0 Prozent in 2020 – dem ersten Jahr der Coronapandemie.

Zum Vergleich: Bei den abhängig Beschäftigten wie Arbeitnehmern lag die Armutsquote bei 8,3 Prozent (2019: 7,9 Prozent). „Insbesondere das Kurzarbeitergeld, aber auch das Arbeitslosengeld I hätten zwar durchaus als Instrumente der Armutsbekämpfung gewirkt, so ein Befund des Berichts. Doch seien vor allem Erwerbstätige, und darunter vor allem die Selbständigen, die Einkommensverlierer der Corona-Krise und das schlage sich auch in den Armutsquoten nieder“, heißt es in einer Mitteilung des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes.

Finanzieller Schutz für den Einzelnen

Zwar hat und hatte die Coronapandemie in 2020 sicherlich bei einigen Personengruppen wie den Selbstständigen dazu beigetragen, dass sich die Armutsquote erhöht hat. Aber generell sind häufig auch bestimmte Lebensumstände und Ereignisse daran schuld, dass Bürger in finanzielle Schwierigkeiten geraten und unter die Armutsgrenze fallen. Solche Armutsfallen sind zum Beispiel ein Unfall oder eine lange Krankheit, die zur Erwerbsunfähigkeit führt, der Jobverlust oder der Tod des Ehepartners, aber auch zu wenig Rente im Alter.

Die Versicherungswirtschaft bietet hierzu diverse Lösungen an, um sich gegen die finanziellen Folgen solcher Ereignisse abzusichern. Im Falle einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit müssen zum Beispiel Arbeitnehmer mit einem teilweisen und Selbstständige sogar mit einem kompletten Einkommensausfall rechnen. Mit einer Erwerbs- oder auch Berufsunfähigkeits-Police lässt sich dieses Risiko abfedern. Auch andere Versicherungslösungen wie eine private Pflegeversicherung oder Unfallversicherung könnten im Fall des Falles ein finanzielles Desaster verhindern.

Der Einzelne kann sich zudem mithilfe einer Lebens- und/oder einer Rentenversicherung ein finanzielles Polster für Notfälle und/oder für das Alter zulegen. Auch eine zusätzliche Altersvorsorge über eine betriebliche und/oder private Anlageform, für die es zum Teil auch staatliche Unterstützung in Form von Zulagen und Steuererleichterungen gibt, ist möglich. Hauptverdiener können ihre Familie mit einer Risikolebens-Versicherung gegen einen Einkommensausfall durch Tod oder infolge Unfall oder Krankheit absichern. Ein Versicherungsexperte berät auf Wunsch, was im Einzelfall sinnvoll ist.

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