Aktiv werden, auch wenn es (noch) nicht weh tut

(verpd) Natürlich gibt es keinen absoluten Schutz vor schweren Krankheiten wie Diabetes oder Krebs. Doch durch eine aktive Teilnahme an Vorsorge- und Früherkennungsmaßnahmen lassen sich das Risiko einer Erkrankung minimieren und die Heilungschancen durch eine frühzeitige Erkennung signifikant verbessern. Viele nutzen die Angebote bereits, doch eine Personengruppe ist hier wenig aktiv.

Die Krankenkassen, Träger der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), bieten eine Reihe an kostenlosen Früherkennungs- und Vorsorgeuntersuchungen an.

Die privaten Krankenversicherer (PKV) übernehmen in der Regel nicht nur die Kosten für diese Früherkennungs- und Vorsorgeuntersuchungen, sondern bieten hier oft sogar noch mehr. Außerdem wirkt sich die Teilnahme an diesen Präventivmaßnahmen nicht negativ auf eine eventuell mögliche Beitragsrückerstattung bei der PKV aus.

Angebote für Kinder und Jugendliche

Insgesamt zehn sogenannte U-Untersuchungen finden im Zeitraum nach der Geburt bis zum 64. Lebensmonat des Kindes statt. Im Alter zwischen 13 und 14 Jahren kann außerdem die sogenannte J1-Untersuchung wahrgenommen werden. Einige Krankenkassen und private Krankenversicherer übernehmen sogar die Kosten für drei weitere Untersuchungen, die vom Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte e.V. (BVKJ) empfohlen werden.

Außerdem haben Kinder einen Anspruch auf sechs zahnärztliche Früherkennungs-Untersuchungen. Diese finden zwischen dem sechsten Lebensmonat und dem sechsten Lebensjahr statt. Halbjährliche Kontrollen beim Zahnarzt gibt es ab dem sechsten und bis zum 18. Lebensjahr, wobei ab zwölf Jahren die Untersuchungen bei GKV-Versicherten im Bonusheft vermerkt werden.

Zahnvorsorge und andere Vorsorgeuntersuchungen für alle

Ab dem 18. Lebensjahr werden einmal je Kalenderjahr für alle Erwachsenen die Kosten für eine Zahnvorsorge-Untersuchung übernommen.

Zusätzlich kann man einmalig im Alter zwischen 18 und 35 Jahren einen Check-up beim Arzt durchführen lassen. Ab einem Alter von 35 Jahren werden die Kosten für eine solchen Untersuchung alle drei Jahre übernommen. Ebenfalls ab dem 35. Geburtstag hat man alle zwei Jahre Anspruch auf ein Hautkrebsscreening.

Personen im Alter zwischen 50 und 54 können außerdem jährlich eine Früherkennungs-Untersuchung auf Darmkrebs durchführen lassen. Dies geschieht anhand einer Untersuchung des Stuhls auf Blut. Alternativ können Männer ab 50 Jahren und Frauen ab 55 Jahren auch zwei Darmspiegelungen im Abstand von zehn Jahren oder Tests von Blut im Stuhl im zweijährlichen Rhythmus durchführen lassen.

Geschlechterspezifische Untersuchungen

Ab dem 20. Lebensjahr haben Frauen Anspruch auf eine jährliche Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs und bis zum 25. Lebensjahr auf ein jährliches Chlamydien-Screening. Ab 30-jährige Frauen können zudem jährlich eine Brustkrebs-Früherkennungs-Untersuchung durchführen lassen. Alle zwei Jahre besteht bei Frauen zwischen dem 50. und 69. Geburtstag ein Anspruch auf ein Mammographie-Screening zur Früherkennung von Brustkrebs.

Für Männer gibt es ebenfalls eigene Untersuchungen, die im Rahmen der Vorsorge übernommen werden, wie zum Beispiel eine jährliche Früherkennungs-Untersuchung von Krebserkrankungen der Prostata für Männer ab dem 45. Lebensjahr. Männer ab 65 Jahren haben außerdem Anspruch auf eine Ultraschalluntersuchung zur Früherkennung von Aneurysmen der Bauchschlagader.

Allerdings nutzen Männer diese Vorsorgeuntermaßnahmen weit weniger als Frauen. Laut einer Analyse der Krankenkasse Barmer ließen beispielsweise im Jahr 2019 gerade einmal zwölf Prozent der Männer eine Untersuchung zur Früherkennung von Prostatakrebs durchführen. Zum Vergleich: Im gleichen Jahr waren 40 Prozent der Frauen bei einer Vorsorgeuntersuchung auf Brust- und Gebärmutterhalskrebs.

Weitere Vorsorgemaßnahmen

Manche Krankenkassen und private Krankenversicherer tragen unter Umständen sogar die Kosten für weitere Vorsorgeuntersuchungen oder Präventionsmaßnahmen.

So übernehmen beispielsweise viele private Zahnzusatz-Versicherungen (anteilig) die Kosten für eine regelmäßige Zahnprophylaxe. Hier lohnt sich ein Blick in die der Police zugrunde liegenden Versicherungs-Bedingungen oder eine Nachfrage beim Versicherungsvermittler.

Nachfragen sollte man ferner bei der Krankenkasse oder dem Krankenversicherer bei bestimmten Vorerkrankungen oder Risikofaktoren. Denn auch hier kann es sein, dass die Kosten für spezielle Vorsorgeuntersuchungen getragen werden, die normalerweise nicht kostenlos mitversichert sind.

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