Achtung: Gefährliches Spielzeug im Umlauf

(verpd) Eigentlich geht man unter anderem bei Puppen, Tretrollern, Schaukeln und anderen Spielwaren davon aus, dass alles, was im Handel in Deutschland angeboten wird, sicher und frei von Schadstoffen ist. Doch ein Blick in ein europäisches Schnellwarnsystem, das vor gefährlichen Produkten warnt und für Verbraucher auch online abrufbar ist, zeigt, dass dem nicht so ist.

Jedes Jahr warnt die Europäische Kommission über das englischsprachige Schnellwarnsystem „Safe Gate“ mit online abrufbaren wöchentlichen Reports vor gefährlichen Non-Food-Produkten, die bereits im Handel angeboten werden. Von den dort jährlich 2.000 bis 3.000 gelisteten Waren sind meist knapp ein Drittel Spielwaren.

Auszüge der Warnmeldungen in deutscher Sprache stellt die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) in ihrer Datenbank „Gefährliche Produkte in Deutschland“ für alle Verbraucher zur Verfügung. Hier kann nach der Produktbezeichnung oder auch der Produktkategorie „Spielzeug“ gesucht werden.

Zu den häufigsten Risiken, die von der Benutzung solcher riskanten Spielzeuge ausgehen, zählen eine Verletzungs- oder Erstickungsgefahr sowie Vergiftungen. Gefährlich sind unter anderem Kleinteile, die sich vom Spielzeug leicht ablösen und zur Erstickung eines Kleinkindes führen können, oder auch chemische Substanzen am Produkt, die gesundheitsgefährdend sind.

Bereits beim Einkauf auf Mängel achten

Bereits beim Einkauf gilt es, auf bestimmte Kriterien zu achten, um ein möglichst sicheres Spielzeug auszusuchen. Mangelhaft verarbeitete Produkte, bei denen beispielsweise die Farbe abgeht oder eigentlich fest angebrachte Bauteile bereits lose sind, sollten nicht gekauft werden. Das Gleiche gilt für Spielzeug, das unangenehm oder nicht materialtypisch riecht.

Zudem sollten Spielwaren für Kleinkinder weder scharfe Ecken und Kanten noch lange Kordeln oder Bänder haben. Letzteres gilt auch für Kinderkleidung, anderenfalls besteht ein erhöhtes Strangulationsrisiko.

Des Weiteren sollten Spielwaren nicht leicht entflammbar sein und keine gesundheitsgefährdenden Stoffe enthalten. Zu letzterem zählen laut Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) beispielsweise Nickel, allergene Duftstoffe, Blei, Cadmium, polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), Phenol, Weichmacher oder Formaldehyd.

Elektrisches Spielzeug darf laut Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) maximal eine Spannung von 24 Volt haben. Experten der BZgA empfehlen zudem, auf extrem lautes Spielzeug, vom Quietscheentchen bis hin zum Spielzeugauto mit eingebauter Sirene mit mehr als 80 Dezibel zu verzichten, da anderenfalls Gehörschädigungen beim Kind drohen.

Weitere Tipps von Profis

Tipps rund um die Produktsicherheit für Spielzeug und andere Gebrauchsgegenstände für Kinder findet man in den Webportalen der Bundesarbeits-Gemeinschaft Mehr Sicherheit für Kinder e.V., der BZgA und der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V. Die BZgA bietet unter anderem einen themenrelevanten herunterladbaren Flyer „Tipps für den (sicheren) Spielzeugkauf“.

Hilfreich sind auch seriöse Prüf- oder Gütesiegel wie das GS-Zeichen, der Blaue Engel und/oder das Spiel-gut-Siegel, um möglichst sichere Spielwaren zu finden. Grundsätzlich sollte man zudem darauf achten, dass das Spielzeug altersgerecht ist.

Verbraucher, die Produkte für gefährlich oder unsicher halten, können diese übrigens über das sogenannte ICSMS-System der Europäischen Kommission direkt an die zuständige Behörde melden.

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