Ab wann man eine gesetzliche Altersrente beziehen kann

(verpd) Es gibt verschiedene Arten der gesetzlichen Altersrente. Je nach Rentenart gibt es unterschiedliche Zugangsvoraussetzungen. Auch das frühestmögliche Renteneintrittsalter hängt unter anderem von der jeweiligen Rentenart und vom Geburtsjahr des Rentenversicherten ab.

Anspruch auf eine gesetzliche Altersrente hat man nur, wenn man die gesetzlich vorgegebenen Zugangsvoraussetzungen für die jeweilige Altersrentenart erfüllt. Zum einem muss man eine vorgegebene Altersgrenze erreicht haben, zum anderen müssen auch andere Kriterien wie eine bestimmte Mindestversicherungs-Zeit (Wartezeit) in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV), erfüllt sein. Zudem kommt es darauf an, ob man bei der Altersrente Rentenabschläge, also prozentuale Kürzungen der Rente in Kauf nimmt oder nicht.

Zu den gängigen aktuellen gesetzlichen Altersrentenarten zählen die reguläre Altersrente (Regelaltersrente), die Altersrente für langjährig Versicherte, die Altersrente für besonders langjährig Versicherte (auch als Rente ab 63 bekannt) und die Altersrente für Schwerbehinderte.

Die reguläre Altersrente

Die reguläre Altersrente ist die Rente mit den geringsten Voraussetzungen, aber mit der höchsten Altersgrenze für den frühestmöglichen Renteneintritt. Die Zugangsvoraussetzung ist eine Mindest-Versicherungszeit in der GRV von fünf Jahren (allgemeine Wartezeit).

Die Altersgrenze wird seit 2012 bis 2031 für alle ab 1947 Geborenen schrittweise für jedes folgende Geburtsjahr vom 65. auf das 67. Lebensjahr angehoben. Während bis 1946 Geborene noch mit 65 Jahren eine Regelaltersrente erhielten, müssen die 1964 Geborenen 67 Jahre alt sein.

Wer 1956 geboren ist, kann beispielsweise mit 65 Jahren und zehn Monaten eine solche Rente beanspruchen, für alle 1957 Geborenen ist dies erst mit 65 Jahren und elf Monaten möglich.

Die Rentenart mit dem frühestmöglichen Rentenbeginn

Die Rentenart mit dem frühestmöglichen Rentenbeginn ist die Altersrente für Schwerbehinderte. Nur wer einen Behindertengrad ab 50 hat und eine 35-jährige Wartezeit nachweisen kann, hat Anspruch auf eine solche Rente. Wer bis 1951 geboren ist, konnte bereits mit 60 Jahren eine solche Rente mit einem Rentenabschlag in Höhe von bis zu 10,8 Prozent erhalten. Für alle zwischen 1952 und 1964 Geborenen steigt das frühestmögliche Renteneintrittsalter seit 2012 für den jeweils darauffolgenden Geburtsjahrgang schrittweise auf das 62. Lebensjahr.

Wer zum Beispiel 1961 geboren ist, kann demnach mit 61 Jahren und sechs Monaten eine Altersrente für Schwerbehinderte mit 10,8 Prozent Abschlägen erhalten. Für alle, die ab 1964 oder später auf die Welt kamen, gibt es eine solche Altersrente mit Rentenabschlag frühestens mit 62 Jahren.

Unter den gleichen Zugangsvoraussetzungen ist auch eine Altersrente für Schwerbehinderte ohne Rentenabschlag möglich. Das früheste Renteneintrittsalter lag hier für alle, die bis 1951 geboren wurden, bei 63 Jahren. Für die Geburtsjahrgänge 1951 bis 1964 erhöht sich die Altersgrenze schrittweise auf das 65. Lebensjahr. Schwerbehinderte, die 1958 geboren wurden, können beispielsweise mit 64 Jahren eine solche Rente erhalten – wer ab 1964 geboren ist, muss mindestens 65 Jahre alt sein.

Rente mit 63 Jahren mit Rentenabschlag

Ohne eine Schwerbehinderung ist der früheste Renteneintritt mit 63 Lebensjahren möglich, sofern man die Voraussetzungen für die entsprechende Altersrente für langjährig Versicherte erfüllt und Rentenabschläge in Kauf nimmt. Konkret muss man dafür eine 35-jährige Wartezeit nachweisen. Die Höhe der Rentenabschläge hängt vom tatsächlichen Renteneintrittsdatum und der Altersgrenze, ab dem einem eine reguläre Altersrente zustehen würde, ab.

Für jeden Monat, den man vor der Altersgrenze für eine reguläre Altersrente (Regelaltersgrenze) in Rente geht, werden 0,3 Prozent Rentenabschlag berechnet. Für 1959 Geborene liegt die Altersgrenze für eine reguläre Altersrente beispielsweise bei 66 Jahren und zwei Monaten. Möchte ein 1959 Geborener mit 63 Jahren eine Altersrente für langjährig Versicherte erhalten, muss er für drei Jahre und zwei Monate – das sind 38 Monate – Rentenabschläge in Höhe von 11,4 Prozent (38 Monate x 0,3 Prozent) in Kauf nehmen.

Wer ab 1964 geboren ist, kann zwar mit 63 Jahren in Rente gehen, sofern er die sonstigen Voraussetzungen für die Altersrente für langjährig Versicherte erfüllt, muss dann aber mit einem Rentenabschlag von 14,4 Prozent (48 Monate x 0,3 Prozent) rechnen.

Abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte

Eine vorzeitige und abschlagsfreie Altersrentenart ist die Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Anspruch auf diese Rentenart hat nur, wer eine 45-jährige Wartezeit aufweist.

Während jedoch die 1951 und 1952 Geborenen bereits mit 63 Jahren diese Rentenart erhalten konnten, erhöht sich für die 1953 bis 1964 Geborenen seit 2016 bis 2029 die Altersgrenze schrittweise auf das 65. Lebensjahr. Wer 1957 geboren ist, konnte bereits mit 63 Jahren und zehn Monaten in Rente gehen.

Nur ein Geburtsjahr später, also für alle, die 1958 geboren sind, beträgt das frühestmögliche Renteneintrittsalter bereits 64 Jahre. Für die 1959 Geborenen liegt die Altersgrenze bei 64 Jahren und zwei Monaten. Die ab 1964 Geborenen können mit 65 Jahren die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte erhalten.

Informationen aus erster Hand

Weitere Informationen zum Thema Altersrente enthält die kostenlos bestell- oder auch herunterladbare Broschüre „Die richtige Altersrente für Sie“ der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Einen Überblick zu den unterschiedlichen Altersgrenzen je Geburtsjahr und Rentenart bietet eine vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales herunterladbare Übersicht im PDF-Format. Im DRV-Webauftritt gibt es zudem einen Rentenbeginn- und -höhenrechner, mit dem jeder ermitteln kann, in welchem Alter er frühestens eine gesetzliche Altersrente mit oder ohne Abschläge in Anspruch nehmen kann, sofern er die dafür notwendigen sonstigen Zugangsvoraussetzungen erfüllt.

Die gesetzliche Altersrente, egal mit oder ohne Abschläge, reicht in der Regel jedoch nicht, um im Ruhestand den bisherigen Lebensstandard zu halten. Daher sollte man sich frühzeitig um eine ausreichende Altersvorsorge kümmern. Ein Versicherungsfachmann berät auf Wunsch, wie eine bedarfsgerechte Vorsorgestrategie aussehen kann.

(verpd) Es gibt verschiedene Arten der gesetzlichen Altersrente. Je nach Rentenart gelten unterschiedliche Zugangsvoraussetzungen. Auch das frühestmögliche Renteneintrittsalter hängt unter anderem von der jeweiligen Rentenart und vom Geburtsjahr des Rentenversicherten ab.

Anspruch auf eine gesetzliche Altersrente hat man nur, wenn man die gesetzlich vorgegebenen Zugangsvoraussetzungen für die jeweilige Altersrentenart erfüllt. Zum einem muss man eine vorgegebene Altersgrenze erreicht haben, zum anderen müssen auch andere Kriterien wie eine bestimmte Mindestversicherungs-Zeit (Wartezeit) in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV), erfüllt sein. Zudem kommt es darauf an, ob man bei der Altersrente Rentenabschläge, also prozentuale Kürzungen der Rente in Kauf nimmt oder nicht.

Zu den gängigen aktuellen gesetzlichen Altersrentenarten zählen die reguläre Altersrente (Regelaltersrente), die Altersrente für langjährig Versicherte, die Altersrente für besonders langjährig Versicherte (auch als Rente ab 63 bekannt) und die Altersrente für Schwerbehinderte.

Die reguläre Altersrente

Die reguläre Altersrente ist die Rente mit den geringsten Voraussetzungen, aber mit der höchsten Altersgrenze für den frühestmöglichen Renteneintritt. Die Zugangsvoraussetzung ist eine Mindest-Versicherungszeit in der GRV von fünf Jahren (allgemeine Wartezeit).

Die Altersgrenze wird seit 2012 bis 2031 für alle ab 1947 Geborenen schrittweise für jedes folgende Geburtsjahr vom 65. auf das 67. Lebensjahr angehoben. Während bis 1946 Geborene noch mit 65 Jahren eine Regelaltersrente erhielten, müssen die 1964 Geborenen 67 Jahre alt sein.

Wer 1956 geboren ist, kann beispielsweise mit 65 Jahren und zehn Monaten eine solche Rente beanspruchen, für alle 1957 Geborenen ist dies erst mit 65 Jahren und elf Monaten möglich.

Die Rentenart mit dem frühestmöglichen Rentenbeginn

Die Rentenart mit dem frühestmöglichen Rentenbeginn ist die Altersrente für Schwerbehinderte. Nur wer einen Behindertengrad ab 50 hat und eine 35-jährige Wartezeit nachweisen kann, hat Anspruch auf eine solche Rente. Wer bis 1951 geboren ist, konnte bereits mit 60 Jahren eine solche Rente mit einem Rentenabschlag in Höhe von bis zu 10,8 Prozent erhalten. Für alle zwischen 1952 und 1964 Geborenen steigt das frühestmögliche Renteneintrittsalter seit 2012 für den jeweils darauffolgenden Geburtsjahrgang schrittweise auf das 62. Lebensjahr.

Wer zum Beispiel 1961 geboren ist, kann demnach mit 61 Jahren und sechs Monaten eine Altersrente für Schwerbehinderte mit 10,8 Prozent Abschlägen erhalten. Für alle, die ab 1964 oder später auf die Welt kamen, gibt es eine solche Altersrente mit Rentenabschlag frühestens mit 62 Jahren.

Unter den gleichen Zugangsvoraussetzungen ist auch eine Altersrente für Schwerbehinderte ohne Rentenabschlag möglich. Das früheste Renteneintrittsalter lag hier für alle, die bis 1951 geboren wurden, bei 63 Jahren. Für die Geburtsjahrgänge 1951 bis 1964 erhöht sich die Altersgrenze schrittweise auf das 65. Lebensjahr. Schwerbehinderte, die 1958 geboren wurden, können beispielsweise mit 64 Jahren eine solche Rente erhalten – wer ab 1964 geboren ist, muss mindestens 65 Jahre alt sein.

Rente mit 63 Jahren mit Rentenabschlag

Ohne eine Schwerbehinderung ist der früheste Renteneintritt mit 63 Lebensjahren möglich, sofern man die Voraussetzungen für die entsprechende Altersrente für langjährig Versicherte erfüllt und Rentenabschläge in Kauf nimmt. Konkret muss man dafür eine 35-jährige Wartezeit nachweisen. Die Höhe der Rentenabschläge hängt vom tatsächlichen Renteneintrittsdatum und der Altersgrenze, ab dem einem eine reguläre Altersrente zustehen würde, ab.

Für jeden Monat, den man vor der Altersgrenze für eine reguläre Altersrente (Regelaltersgrenze) in Rente geht, werden 0,3 Prozent Rentenabschlag berechnet. Für 1959 Geborene liegt die Altersgrenze für eine reguläre Altersrente beispielsweise bei 66 Jahren und zwei Monaten. Möchte ein 1959 Geborener mit 63 Jahren eine Altersrente für langjährig Versicherte erhalten, muss er für drei Jahre und zwei Monate – das sind 38 Monate – Rentenabschläge in Höhe von 11,4 Prozent (38 Monate x 0,3 Prozent) in Kauf nehmen.

Wer ab 1964 geboren ist, kann zwar mit 63 Jahren in Rente gehen, sofern er die sonstigen Voraussetzungen für die Altersrente für langjährig Versicherte erfüllt, muss dann aber mit einem Rentenabschlag von 14,4 Prozent (48 Monate x 0,3 Prozent) rechnen.

Abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte

Eine vorzeitige und abschlagsfreie Altersrentenart ist die Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Anspruch auf diese Rentenart hat nur, wer eine 45-jährige Wartezeit aufweist.

Während jedoch die 1951 und 1952 Geborenen bereits mit 63 Jahren diese Rentenart erhalten konnten, erhöht sich für die 1953 bis 1964 Geborenen seit 2016 bis 2029 die Altersgrenze schrittweise auf das 65. Lebensjahr. Wer 1957 geboren ist, konnte bereits mit 63 Jahren und zehn Monaten in Rente gehen.

Nur ein Geburtsjahr später, also für alle, die 1958 geboren sind, beträgt das frühestmögliche Renteneintrittsalter bereits 64 Jahre. Für die 1959 Geborenen liegt die Altersgrenze bei 64 Jahren und zwei Monaten. Die ab 1964 Geborenen können mit 65 Jahren die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte erhalten.

Informationen aus erster Hand

Weitere Informationen zum Thema Altersrente enthält die kostenlos bestell- oder auch herunterladbare Broschüre „Die richtige Altersrente für Sie“ der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Einen Überblick zu den unterschiedlichen Altersgrenzen je Geburtsjahr und Rentenart bietet eine vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales herunterladbare Übersicht im PDF-Format. Im DRV-Webauftritt gibt es zudem einen Rentenbeginn- und -höhenrechner, mit dem jeder ermitteln kann, in welchem Alter er frühestens eine gesetzliche Altersrente mit oder ohne Abschläge in Anspruch nehmen kann, sofern er die dafür notwendigen sonstigen Zugangsvoraussetzungen erfüllt.

Die gesetzliche Altersrente, egal mit oder ohne Abschläge, reicht in der Regel jedoch nicht, um im Ruhestand den bisherigen Lebensstandard zu halten. Daher sollte man sich frühzeitig um eine ausreichende Altersvorsorge kümmern. Ein Versicherungsfachmann berät auf Wunsch, wie eine bedarfsgerechte Vorsorgestrategie aussehen kann.

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