Teure Folgen einer unpassenden Versicherungssumme

(verpd) Wer eine Sachversicherung wie eine Hausrat- oder Gebäudeversicherung neu abschließt oder bereits hat, sollte darauf achten, dass die in der Police vereinbarte Versicherungssumme auch dem Wert der versicherten Sachen entspricht. Denn ist die Versicherungssumme niedriger oder auch höher, kann dies für den Versicherten finanzielle Nachteile mit sich bringen.

Die Versicherungssumme ist bei einer Hausrat- und einer Wohngebäudeversicherung so zu wählen, dass bei einem Totalschaden der versicherten Gegenstände diese wieder neu angeschafft werden können, anderenfalls kann dies für den Policeninhaber (Versicherungsnehmer) teuer werden. Eine Hausrat-Police übernimmt beispielsweise die Kosten, um den Hausrat, der durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Sturm, Hagel, Einbruch-Diebstahl, Raub oder bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser beschädigt wurde, zu reparieren oder neu anzuschaffen.

Eine Gebäudeversicherung wiederum zahlt unter anderem die Reparaturkosten, wenn es zu Schäden am Gebäude oder an Gebäudeteilen wie Wänden oder Dach durch Brand, Sturm, Hagel oder Blitzschlag gekommen ist.

Wenn die Versicherungssumme zu niedrig ist

Ist die Versicherungssumme niedriger als der tatsächliche Neuwert der versicherten Sachen, liegt eine sogenannte Unterversicherung vor. In dem Fall wird der Schaden, egal ob der gesamte Hausrat oder nur Teile davon beschädigt oder zerstört wurden, nicht voll ersetzt, sondern nur entsprechend der vereinbarten Versicherungssumme im Vergleich zum tatsächlichen Wert.

Beispiele zur Auswirkung einer Unterversicherung: In einer Hausrat-Police ist eine Versicherungssumme von 100.000 Euro vereinbart, der tatsächliche Wert des Hausrates beträgt jedoch 150.000 Euro. Die vereinbarte Versicherungssumme entspricht in dem Beispiel damit nur zwei Drittel des tatsächlichen Wertes. Werden durch einen Leitungswasserschaden Möbel im Wert von 30.000 Euro beschädigt, erhält der Versicherte wegen der bestehenden Unterversicherung nur zwei Drittel der Schadenhöhe, also 20.000 Euro ersetzt.

Möchte der Versicherte wieder gleichwertige Möbel, muss er die restlichen 10.000 Euro selbst tragen. Besonders hoch sind die finanziellen Nachteile einer Unterversicherung bei einem Totalschaden: Wird in dem genannten Beispiel der gesamte Hausrat im Wert von 150.000 Euro bei einem Brand vernichtet, erhält der Versicherte maximal die vereinbarte Versicherungssumme in Höhe von 100.000 Euro, also zwei Drittel des tatsächlichen Schadens.

Trotz möglichem Unterversicherungs-Verzicht …

Da es jedoch nicht immer einfach ist, den exakten Wert der versicherten Sachen zu ermitteln, und sich auch im Laufe der Zeit die Werte ändern, bieten einige Versicherer für die Hausrat- oder auch Gebäudeversicherung eine sogenannte Unterversicherungs-Verzichtsklausel an.

Zum Beispiel kann in vielen Hausratversicherungs-Policen ein Unterversicherungs-Verzicht bis zur vereinbarten Versicherungssumme vereinbart werden, wenn die Versicherungssumme nach einer vom Versicherer vorgegebenen Faustformel ermittelt wurde.

Ein solcher Unterversicherungs-Verzicht ist zum Beispiel bei einigen Versicherern möglich, wenn in der Hausrat-Police die Versicherungssumme mindestens 600 oder 750 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche beträgt. Dieser Unterversicherungs-Verzicht wirkt sich allerdings nur bei Teilschäden aus, denn grundsätzlich gilt, dass maximal bis zur vereinbarten Versicherungssumme entschädigt wird. Ist der Schaden – beispielsweise bei einem Totalschaden – höher als die vereinbarte Versicherungssumme, wird maximal die vereinbarte Versicherungssumme ausbezahlt.

… sollte die Versicherungssumme ausreichend sein

Grundsätzlich ist es daher auch bei Verträgen mit einem Unterversicherungs-Verzicht und/oder einer pauschalierten Formel zur Festlegung der Versicherungssumme wichtig, (regelmäßig) zu prüfen, ob der Wert der versicherten Sachen auch der vereinbarten Versicherungssumme entspricht.

Denn bei einem höherwertigen Hausrat oder wenn sich der Wert des Hausrates ändert, beispielsweise weil Elektrogeräte durch hochwertigere ersetzt oder Möbel neu angeschafft werden, reicht insbesondere beim Totalschaden die Versicherungssumme nicht aus.

Übrigens ist auch eine zu hohe Versicherungssumme für den Versicherungsnehmer nachteilig und nützt ihm nichts: Zum einen zahlt der Versicherer in der Schadenversicherung nicht mehr als den tatsächlich entstandenen Schaden, zum anderen würde der Kunde im Vergleich zum tatsächlich vorhandenen Risiko eine zu hohe Versicherungsprämie zahlen. Denn die Prämie richtet sich in der Regel nach der Versicherungssumme, das heißt, je höher die Versicherungssumme, desto höher ist auch die Prämie.

(verpd) Wer eine Sachversicherung wie eine Hausrat- oder Gebäudeversicherung neu abschließt oder bereits hat, sollte darauf achten, dass die in der Police vereinbarte Versicherungssumme auch dem Wert der versicherten Sachen entspricht. Denn ist die Versicherungssumme niedriger oder auch höher, kann dies für den Versicherten finanzielle Nachteile mit sich bringen.

Die Versicherungssumme ist bei einer Hausrat- und einer Wohngebäudeversicherung so zu wählen, dass bei einem Totalschaden der versicherten Gegenstände diese wieder neu angeschafft werden können, anderenfalls kann dies für den Policeninhaber (Versicherungsnehmer) teuer werden. Eine Hausrat-Police übernimmt beispielsweise die Kosten, um den Hausrat, der durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Sturm, Hagel, Einbruch-Diebstahl, Raub oder bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser beschädigt wurde, zu reparieren oder neu anzuschaffen.

Eine Gebäudeversicherung wiederum zahlt unter anderem die Reparaturkosten, wenn es zu Schäden am Gebäude oder an Gebäudeteilen wie Wänden oder Dach durch Brand, Sturm, Hagel oder Blitzschlag gekommen ist.

Wenn die Versicherungssumme zu niedrig ist

Ist die Versicherungssumme niedriger als der tatsächliche Neuwert der versicherten Sachen, liegt eine sogenannte Unterversicherung vor. In dem Fall wird der Schaden, egal ob der gesamte Hausrat oder nur Teile davon beschädigt oder zerstört wurden, nicht voll ersetzt, sondern nur entsprechend der vereinbarten Versicherungssumme im Vergleich zum tatsächlichen Wert.

Beispiele zur Auswirkung einer Unterversicherung: In einer Hausrat-Police ist eine Versicherungssumme von 100.000 Euro vereinbart, der tatsächliche Wert des Hausrates beträgt jedoch 150.000 Euro. Die vereinbarte Versicherungssumme entspricht in dem Beispiel damit nur zwei Drittel des tatsächlichen Wertes. Werden durch einen Leitungswasserschaden Möbel im Wert von 30.000 Euro beschädigt, erhält der Versicherte wegen der bestehenden Unterversicherung nur zwei Drittel der Schadenhöhe, also 20.000 Euro ersetzt.

Möchte der Versicherte wieder gleichwertige Möbel, muss er die restlichen 10.000 Euro selbst tragen. Besonders hoch sind die finanziellen Nachteile einer Unterversicherung bei einem Totalschaden: Wird in dem genannten Beispiel der gesamte Hausrat im Wert von 150.000 Euro bei einem Brand vernichtet, erhält der Versicherte maximal die vereinbarte Versicherungssumme in Höhe von 100.000 Euro, also zwei Drittel des tatsächlichen Schadens.

Trotz möglichem Unterversicherungs-Verzicht …

Da es jedoch nicht immer einfach ist, den exakten Wert der versicherten Sachen zu ermitteln, und sich auch im Laufe der Zeit die Werte ändern, bieten einige Versicherer für die Hausrat- oder auch Gebäudeversicherung eine sogenannte Unterversicherungs-Verzichtsklausel an.

Zum Beispiel kann in vielen Hausratversicherungs-Policen ein Unterversicherungs-Verzicht bis zur vereinbarten Versicherungssumme vereinbart werden, wenn die Versicherungssumme nach einer vom Versicherer vorgegebenen Faustformel ermittelt wurde.

Ein solcher Unterversicherungs-Verzicht ist zum Beispiel bei einigen Versicherern möglich, wenn in der Hausrat-Police die Versicherungssumme mindestens 600 oder 750 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche beträgt. Dieser Unterversicherungs-Verzicht wirkt sich allerdings nur bei Teilschäden aus, denn grundsätzlich gilt, dass maximal bis zur vereinbarten Versicherungssumme entschädigt wird. Ist der Schaden – beispielsweise bei einem Totalschaden – höher als die vereinbarte Versicherungssumme, wird maximal die vereinbarte Versicherungssumme ausbezahlt.

… sollte die Versicherungssumme ausreichend sein

Grundsätzlich ist es daher auch bei Verträgen mit einem Unterversicherungs-Verzicht und/oder einer pauschalierten Formel zur Festlegung der Versicherungssumme wichtig, (regelmäßig) zu prüfen, ob der Wert der versicherten Sachen auch der vereinbarten Versicherungssumme entspricht.

Denn bei einem höherwertigen Hausrat oder wenn sich der Wert des Hausrates ändert, beispielsweise weil Elektrogeräte durch hochwertigere ersetzt oder Möbel neu angeschafft werden, reicht insbesondere beim Totalschaden die Versicherungssumme nicht aus.

Übrigens ist auch eine zu hohe Versicherungssumme für den Versicherungsnehmer nachteilig und nützt ihm nichts: Zum einen zahlt der Versicherer in der Schadenversicherung nicht mehr als den tatsächlich entstandenen Schaden, zum anderen würde der Kunde im Vergleich zum tatsächlich vorhandenen Risiko eine zu hohe Versicherungsprämie zahlen. Denn die Prämie richtet sich in der Regel nach der Versicherungssumme, das heißt, je höher die Versicherungssumme, desto höher ist auch die Prämie.

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