(verpd) Während fast drei Viertel der 20-Jährigen hierzulande noch bei ihren Eltern wohnten, waren es bei den 30-jährigen weniger als zehn Prozent. Doch auch wenn ein Kind auszieht, kann es unter Umständen in einigen Versicherungspolicen der Eltern mitversichert bleiben.
Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) und der Schätzungen der EU-Statistikbehörde Eurostat zogen letztes Jahr die Kinder hierzulande durchschnittlich im Alter von 23,9 Jahren aus der elterlichen Wohnung aus. Das ist deutlich früher als im EU-Durchschnitt mit 26,3 Jahren.
Besonders früh Flügge werden die Kinder in Finnland. Sie verlassen im Schnitt mit 21,4 Jahren das Elternhaus. In Kroatien ist das Durchschnittsalter beim Auszug aus dem elterlichen Haushalt mit 31,8 Jahren am höchsten.
Zudem gibt es geschlechterspezifische Unterschiede. So ziehen junge Frauen in allen Ländern deutlich früher aus der elterlichen Wohnung aus als junge Männer. Frauen waren letztes Jahr beim Auszug im EU-weiten Schnitt 25,4 Jahre alt, Männer dagegen bereits 27,2 Jahre.
In Deutschland verließen die Töchter mit durchschnittlich 23,1 Jahren und die Söhne erst mit 24,7 Jahren den Haushalt der Eltern.
Die Statistiken zeigen zudem, dass in Deutschland 72,1 Prozent der 20-Jährigen noch bei ihren Eltern wohnen. Bei den 25-Jährigen waren es noch 27,5 Prozent, den 30-Jährigen noch 9,7 Prozent und den 35-Jährigen noch 5,3 Prozent. Ab dem 45. Lebensjahr leben nur noch rund ein Prozent der Kinder bei ihren Eltern.
Grundlage der Daten für Deutschland ist der aktuelle Mikrozensus, einer jährliche Haushaltsbefragung von rund einem Prozent der Bevölkerung der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder. Die EU-Daten stammen aus der Eurostat-Datenbank.
Abhängig von der jeweiligen Lebens- und Berufssituation kann ein Kind auch nach dem Auszug aus dem Elternhaus weiterhin über bestimmte bestehende Versicherungsverträge der Eltern abgesichert sein.
So bleibt ein volljähriges, unverheiratetes Kind in der bestehenden Privathaftpflichtversicherung der Eltern ohne Zusatzprämie mitversichert, sofern es sich noch in einer Schulausbildung oder einer sich daran anschließenden ersten Berufsausbildung wie Lehre oder Studium befinden.
Auch bei der Mitversicherung in der Privatrechtsschutzversicherung der Eltern spielt es normalerweise keine Rolle, ob man noch bei den Eltern Hause wohnt oder nicht. Kinder sind in einer solchen Police so lange mitversichert, bis sie eine auf Dauer angelegte Berufstätigkeit ausüben, für die sie einen Arbeitsverdienst erhalten. Eine Schul- oder Berufsausbildung zählt nicht zu einer solchen Berufstätigkeit, das heißt, in dieser Zeit besteht der Versicherungsschutz weiter.
In manchen Rechtsschutzpolicen gibt es jedoch eine festgelegte Altersgrenze, wie das 25. oder 27. Lebensjahr, bis zu der ein Kind höchstens in der elterlichen Police mitversichert ist, sofern die sonstigen Kriterien erfüllt sind.
Wer in eine eigene Wohnung zieht beziehungsweise seinen eigenen Hausstand gründet, benötigt eine eigene Hausratpolice, wenn sein dortiges Inventar gegen Schäden durch Feuer, Einbruch-Diebstahl, bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser, Sturm oder Hagel versichert sein soll. Normalerweise endet nämlich der Schutz durch die Hausratpolice der Eltern für die Sachen eines volljährigen Kindes, die es beim Auszug aus der elterlichen Wohnung mitnimmt.
Es gibt jedoch Ausnahmen: Wohnt beispielsweise das Kind im Rahmen der Ausbildung oder des Studiums in einer Wohngemeinschaft oder in einem Studentenwohnheim, werden diese Räumlichkeiten je nach Policenvereinbarung nicht als eigener Hausstand gewertet. In diesen Fällen besteht weiterhin eine Absicherung über die Hausratversicherung der Eltern.
Bereits vor Studiums- oder Ausbildungsbeginn sollten sich junge Leute jedoch grundsätzlich von einem Versicherungsfachmann beraten lassen, inwieweit sie noch über die Policen der Eltern mitversichert sind oder für welche Risiken sie eigene Versicherungsverträge benötigen. Dabei spielt es keine Rolle, ob man noch bei den Eltern wohnen oder nicht.
Wer beispielsweise krankheits- oder unfallbedingt dauerhaft erwerbsunfähig wird, kann ohne einen passenden privaten Versicherungsschutz finanzielle Probleme bekommen. Denn die gesetzliche Absicherung, zum Beispiel über die Sozialversicherungen, reicht in diesen Fällen nicht aus, um die Folgekosten bei einer eingetretenen Invalidität, wie einen behindertengerechten Wohnungsumbau oder die Anschaffung eines auf das Handicap abgestimmten Autos, abzudecken.
Zudem werden die Einkommenseinbußen, die einem Betroffenen nach einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit im Vergleich zu einer gesunden Person drohen, durch die Sozialversicherungen nicht ausgeglichen.