Schutzschirm beim Unfall für Schiffseigentümer und Skipper

(verpd) Wer ein Boot steuert, hat ein hohes Haftungsrisiko. Das gleiche gilt aber auch für den Inhaber eines Schiffes. Denn ein Unfall mit einem Segel- oder Motorboot kann für den Kapitän, aber auch für den Schiffseigentümer schnell zum finanziellen Desaster werden.

Hat ein Bootsführer einen Unfall verschuldet, haftet er unbegrenzt für die dabei entstandenen Personen- oder Sachschäden Dritter. Dabei ist es egal, ob ihm das Boot gehört oder ob er es gemietet hat.

Doch auch der Bootseigner kann im Falle eines Unfalles zur Kasse gebeten werden. Richtet beispielsweise ein nicht ordnungsgemäß vertäutes Boot einen Schaden an, haftet der Bootseigentümer dafür in voller Höhe und mit seinem gesamten jetzigen und künftigen Vermögen.

Die Bootshaftpflicht-Versicherung ist unverzichtbar

Eine Bootshaftpflicht-Versicherung reguliert derartige berechtigte Schadenersatzansprüche, die ein Geschädigter gegenüber dem Skipper und/oder Schiffseigentümer gestellt hat, wehrt aber auch überhöhte oder unberechtigte Forderungen ab.

Ohne eine solche Haftpflichtversicherung sollte deswegen kein Skipper in See stechen, auch wenn diese nach deutschem Recht nicht vorgeschrieben ist.

In einigen europäischen Ländern, wie in Italien, Spanien oder Kroatien, ist die Haftpflichtversicherung für Motorboote übrigens Pflicht. Diese ist mit einem entsprechenden Auslandszertifikat (früher: Blaue Karte) nachzuweisen, welches in der Regel der Versicherer ausstellt.

Wenn man ein Boot mietet oder ausleiht

Üblicherweise wird die Bootshaftpflicht-Versicherung vom Eigentümer oder Bootsvermieter abgeschlossen. Wer sich jedoch ein Boot mietet oder ausleihen möchte, sollte unbedingt vor der Unterzeichnung des Mietvertrages oder vor der ersten Bootsfahrt nachfragen, ob eine Bootshaftpflicht-Police besteht, die auch Schäden, die man als Bootsführer verursachen kann, mit abdeckt.

Eine private Haftpflichtversicherung kommt nämlich üblicherweise nicht für Unfälle auf, die man als Bootsinhaber oder Bootsführer verursacht hat, wenn das verwendete Segel- oder Motorboot eine in der Police vereinbarte Segelfläche oder Motorstärke überschreitet. Inwieweit in der eigenen Privathaftpflicht-Police Schäden, die man als Eigentümer, Mieter oder Skipper eines Bootes verursacht, mitversichert sind, steht in den zugrunde liegenden Versicherungs-Bedingungen.

Einige Versicherer bieten eine spezielle Skipper-Haftpflichtversicherung an, die einspringt, wenn der Bootsführer fahrlässig einen Schaden verursacht hat. Sie ist sinnvoll, wenn der Bootsführer für das geliehene oder gemietete Boot keinen oder keinen ausreichenden Haftpflichtschutz durch eine bestehende Bootshaftpflicht-Police genießt.

Da von der Privathaftpflicht-Police auch Schäden, die ein Bootsmieter an dem gemieteten Schiff verursacht, meist nicht übernommen werden, ist es zudem wichtig, zu wissen, inwieweit ein entsprechender Kaskoschutz, der diese Schäden abdeckt, für das gemietete Boot besteht.

Auf die Versicherungssumme kommt es an

Bei der Bootshaftpflicht- und/oder Skipper-Haftpflichtversicherung sollte auf eine ausreichend hohe pauschale Versicherungssumme für Sach- und auch Personenschäden geachtet werden. Zum einen kann nämlich nicht nur der angerichtete Sachschaden an fremden Booten teuer werden.

Zum anderen können auch Personen bei dem Unfall verletzt werden. Die daraus folgenden Forderungen für Schmerzensgeld, Einkommensausfälle und Behandlungskosten können schnell einen sechs- oder siebenstelligen Betrag erreichen.

Ist die Versicherungssumme der Bootshaftpflicht-Police niedriger als der entstandene Schaden, müsste der Versicherte den Differenzbetrag aus der eigenen Tasche zahlen.

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