(verpd) Bei einer Hausratversicherung kann meist der Kunde entscheiden, zu welchem Wert er seinen Hausrat versichern möchte. Die Prämie für die Hausratpolice ist unter anderem von der Höhe dieser Versicherungssumme abhängig. Im Schadenfall prüft allerdings der Versicherer, welchen Wert die versicherten Sachen am Schadentag tatsächlich gehabt haben. Entspricht die Versicherungssumme nicht dem tatsächlichen Wert, muss der Versicherte mit finanziellen Nachteilen rechnen.
Eine Hausratversicherung übernimmt unter anderem die Kosten, um den Hausrat zu reparieren oder neu anzuschaffen, wenn dieser durch die in der Police vereinbarten versicherten Gefahren beschädigt oder zerstört wurden. Zu den üblichen versicherten Risiken zählen unter anderem Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Sturm, Hagel, Einbruch-Diebstahl, Raub sowie bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser.
Sinnvollerweise ist die Versicherungssumme bei einer Hausratversicherung so zu wählen, dass bei einem Totalschaden der komplette Hausrat neu angeschafft werden kann. Ist sie nämlich niedriger als der tatsächliche Neuwert der versicherten Sachen, liegt eine sogenannte Unterversicherung vor.
Bei einer Unterversicherung wird der Schaden, egal ob der gesamte Hausrat oder nur Teile davon beschädigt oder zerstört wurden, nicht voll ersetzt, sondern nur entsprechend der vereinbarten Versicherungssumme im Vergleich zum tatsächlichen Wert.
Wurde beispielsweise in einer Hausratpolice eine Versicherungssumme von 100.000 Euro vereinbart, obwohl der tatsächliche Wert des Hausrates 150.000 Euro beträgt, werden nur zwei Drittel der Schadenskosten überkommen, da auch nur zwei Drittel des tatsächlichen Wertes versichert waren.
Werden zum Beispiel durch einen Leitungswasserschaden Möbel, Teppiche und Elektrogeräte im Wert von 30.000 Euro zerstört, erhält der Versicherte wegen der bestehenden Unterversicherung nur zwei Drittel der Schadenhöhe, und damit 20.000 Euro ersetzt.
Bei einem Totalschaden sind die finanziellen Nachteile einer Unterversicherung besonders gravierend: Wird im genannten Beispiel der gesamte Hausrat im Wert von 150.000 Euro bei einem Brand zerstört, erhält der Versicherte maximal die vereinbarte Versicherungssumme in Höhe von 100.000 Euro, und damit zwei Drittel des tatsächlichen Schadens.
Viele Hausratversicherer bieten eine sogenannte Unterversicherungsverzichtsklausel an, da es für den Versicherungskunden nicht immer einfach ist, den exakten Wert der versicherten Sachen zu ermitteln, und sich zudem im Laufe der Zeit der Wert des Hausrates ändert.
Die häufigste Variante des Unterversicherungsverzichts ist die Festlegung der Versicherungssumme nach einer vorgegebenen Formel, die die Wohnfläche berücksichtigt. Einige Versicherer verzichten beispielsweise auf die Anrechnung einer Unterversicherung, wenn in der Hausratpolice die Versicherungssumme mindestens 650 oder 750 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche beträgt.
Dieser Unterversicherungsverzicht wirkt sich allerdings nur bei Teilschäden aus, denn grundsätzlich gilt, dass maximal bis zur vereinbarten Versicherungssumme entschädigt wird. Ist der Schaden – beispielsweise bei einem Totalschaden – höher als die vereinbarte Versicherungssumme, wird maximal die vereinbarte Versicherungssumme ausbezahlt.
Daher ist es auch bei Policen mit einem Unterversicherungsverzicht aufgrund einer per Formel festgelegten Versicherungssumme wichtig, beim Neuabschluss sowie regelmäßig danach zu prüfen, ob man für die vereinbarte Versicherungssumme den Hausrat komplett neu kaufen könnte.
So reicht beispielsweise bei einem höherwertigen Hausrat die mit einer pauschalierten Formel errechnete Versicherungssumme nicht immer aus, damit bei einem Totalschaden die komplette Schadenhöhe versichert ist. Zudem ändert sich der Wert des Hausrates im Laufe der Zeit allein durch die Inflation, aber auch weil Elektrogeräte ersetzt oder Möbel, Schmuck und andere Hausratgegenstände neu angeschafft werden.