(verpd) Wie auch bereits im Vorjahr verursachten Sturm und Hagel insgesamt die höchsten versicherten Schäden an Wohngebäuden. Je Schadenfall sind es im Durchschnitt jedoch vor allem die Brandschäden, die an einem betroffenen Haus die höchsten Schäden verursachen. Dies belegen aktuelle Daten des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.
Für fast alle Wohnhäuser in Deutschland haben deren Besitzer auch eine Wohngebäudeversicherung abgeschlossen. Versichert sind in einer solchen Police üblicherweise Gebäudeschäden durch Brand, Blitzschlag, Sturm ab Windstärke acht, Hagel sowie bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser wie solches, das durch ein im Haus gebrochenes Zuleitungsrohr austritt.
Einen Versicherungsschutz vor Schäden durch Elementarrisiken wie Überschwemmungen beispielsweise infolge Starkregen, durch Schneelast, Lawinen, Erdsenkung, Erdrutsch oder auch Erdbeben kann in den meisten Wohngebäude-Policen gegen Aufpreis miteingeschlossen werden. Doch nur rund vier von zehn Häusern sind durch eine solche Elementarschaden-Versicherung geschützt. Betrachtet man die tatsächlich eingetretenen versicherten Schäden, zeigt sich, wie wichtig es ist, alle versicherbaren Risiken in einer Gebäudeversicherung auch zu versichern.
Nach Angaben des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) haben die Wohngebäudeversicherer letztes Jahr über 5,81 Milliarden Euro Versicherungsleistungen für über 2,21 Millionen versicherte Schäden an den Häusern ihrer Kunden erbracht.
Die häufigsten und in der Gesamtsumme auch teuersten Schäden waren Leitungswasserschäden. Insgesamt zahlten die Wohngebäudeversicherer für rund 1,10 Millionen gemeldete Schäden rund 3,31 Milliarden Euro Versicherungsleistungen an die betroffenen Kunden aus. Pro Leitungswasserschaden erstatteten die Versicherer im Durchschnitt somit 3.003 Euro.
Zudem meldeten die Immobilienbesitzer rund 830.000 versicherte Sturm- und Hagelschäden an ihren Gebäuden den Gebäudeversicherern. Die Gebäudeversicherer erstatteten ihnen diesbezüglich 920 Millionen Euro, um die entstandenen Schäden zu beseitigen. Je Sturm- und Hagelschaden lag die Schadenhöhe im Schnitt bei 1.127 Euro.
Insgesamt wurden zudem 170.000 versicherte Brandschäden den Gebäudeversicherern gemeldet. Die Schadenhöhe betrug insgesamt 1,25 Milliarden Euro. Brandschäden gehörten damit bei allen versicherten Gebäudeschäden zu den teuersten je Einzelschaden – denn die durchschnittliche Schadensumme je Brandschaden lag bei 7.267 Euro.
Nicht zu vernachlässigen waren auch die Elementarschäden. Starkregen, Überschwemmungen, Lawinen, Erdsenkungen und andere Elementarrisiken waren die Ursache für 40.000 gemeldete Gebäudeschäden mit einer Gesamtschadensumme von 160 Millionen Euro. Pro Schadenfall waren dies im Schnitt 4.422 Euro.
Mit Blick auf 2021 lässt sich bereits jetzt erkennen, dass in diesem Jahr allein durch die Flutkatastrophe im Juli die Anzahl der Elementarschäden bei über sechs Milliarden Euro liegen wird. Betroffen waren nach bisherigen Erkenntnissen rund 200.000 Wohngebäude und Betriebe.
Zahlreiche Schäden zeigen, das insbesondere Feuer-, Elementar-, aber auch Sturmschäden im schlimmsten Fall zur kompletten Zerstörung eines Wohnhauses führen können. Daher ist es wichtig, mithilfe einer Gebäudeversicherung ausreichend abgesichert zu sein. Dazu gehört auch der Einschluss von Elementarschäden in die Gebäudeversicherung.
Zudem ist es wichtig, dass die Versicherungssumme mit dem tatsächlichen Wert des Hauses übereinstimmt. Insbesondere bei An- oder Umbauten gilt es diese anzupassen. Bei der Ermittlung der Versicherungssumme hilft ein Versicherungsexperte. Bei den meisten Policen kann ein sogenannter gleitender Neuwert vereinbart werden. Damit wird sichergestellt, dass die Versicherungssummen auch den im Laufe der Zeit steigenden Bau- und Materialpreisen angepasst werden.
Im Schadenfall werden übrigens nicht nur die Wiederbeschaffungs- oder Reparaturkosten der beschädigten Gebäudeteile erstattet, sondern – wenn vereinbart – auch die notwendigen Lösch-, Abbruch-, Aufräum-, Bewegungs- und Schutzkosten bis zur in der Police genannten Höhe.