(verpd) Finanzielle Einbußen oder komplette Einkommensausfälle infolge einer unfall- oder krankheitsbedingten Berufs- oder Erwerbsminderung werden durch die Sozialversicherungen, sofern überhaupt Versicherungsschutz besteht, nicht oder nur unzureichend ausgeglichen. Daher ist es für jeden Erwerbstätigen und auch bereits für Berufsanfänger wichtig, sich individuell privat abzusichern.
Ein Unfall oder eine Krankheit, die zu einer dauerhaften körperlichen oder geistigen Schädigung und damit einhergehend zu einer bleibenden Berufs- oder Erwerbsminderung führt, kann für den Betroffenen existenzbedrohende finanzielle Folgen haben. Denn es drohen ohne eine passende private Absicherung erhebliche Einkommensverluste. Zudem fallen je nach gesundheitlicher Einschränkung auch Umbau- und Zusatzkosten an, um die eigene Wohnung behindertengerecht zu gestalten.
Zwar decken die Sozialversicherungen wie die gesetzliche Pflegeversicherung, die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) bei bestimmten Personengruppen wie Arbeitnehmern einen Teil der Kosten ab, doch bei Weitem nicht alles.
So werden auch bei gesetzlich rentenversicherten Arbeitnehmern die Einkommenseinbußen durch eine unfall- oder krankheitsbedingte Erwerbsminderung durch eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente, sofern überhaupt ein Anspruch darauf besteht, nur teilweise abgedeckt. Die Voraussetzungen, um eine solche gesetzliche Erwerbsminderungsrente zu erhalten, sind hoch. Keinen Anspruch auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente haben bis auf wenige Sonderfälle zum Beispiel nicht gesetzlich rentenversicherte Selbstständige, Hausfrauen/-männer sowie Kinder.
Anspruchsberechtigt sind bis auf wenige Ausnahmen nämlich nur diejenigen, die mindestens fünf Jahre in der GRV versichert waren und in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung wenigstens für drei Jahre GRV-Pflichtbeiträge entrichtet haben. Außerdem erhält nur, wer aufgrund einer gesundheitlichen Einschränkung auf Dauer mindestens drei, aber weniger als sechs Stunden am Tag erwerbstätig sein kann, eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung.
Einen Anspruch auf eine volle Erwerbsminderungsrente hat darüber hinaus nur derjenige, der wegen seines gesundheitlichen Leidens dauerhaft weniger als drei Stunden täglich irgendeiner Erwerbstätigkeit nachgehen kann. Die Höhe einer vollen Erwerbsminderungsrente liegt in der Regel unter der Hälfte und die Rente wegen einer teilweisen Erwerbsminderung sogar weniger als ein Viertel des bisherigen Verdienstes.
Übrigens gibt es eine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente für Personen, die nach dem 1. Januar 1961 geboren sind schon seit Langem nicht mehr. Betroffene, die aufgrund eines gesundheitlichen Leidens dauerhaft nicht mehr ihrem bisher erlernten oder ausgeübten Beruf, dafür aber irgendeiner anderen Erwerbstätigkeit nachgehen können, haben also keinen Anspruch auf eine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente. Das gilt auch dann, wenn das Einkommen in der noch möglichen Erwerbstätigkeit weit unter dem bisherigen Verdienst liegt.
Doch nicht nur die gesetzliche Rentenversicherung bietet, wenn überhaupt ein Versicherungsschutz besteht, nur eine Teilabsicherung. Auch die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung deckt diverse Behandlungs- und Pflegekosten nur zum Teil ab.
Inwieweit die aktuelle Kosten- und Einkommensabsicherung bei einer Berufs- oder Erwerbsminderung, einer Unfallinvalidität oder einer eventuell eintretenden Pflegebedürftigkeit ausreichend ist oder nicht, kann auf Wunsch ein Versicherungsfachmann klären. Besteht eine Absicherungslücke, kann der Experte individuell passende Absicherungslösungen wie eine private Berufs- oder Erwerbsunfähigkeits-Versicherung vorschlagen.