Überschuldung: Deutliche Unterschiede je nach Altersgruppe

(verpd) Letztes Jahr hatten 6,16 Millionen erwachsene Bürger mehr Ausgaben und finanzielle Verpflichtungen, als sie auf lange Sicht mit ihren Einnahmen und Vermögen begleichen können. Zwar ist damit der Anteil der überschuldeten über 18-Jährigen in den letzten drei Jahren von über zehn Prozent auf unter neun Prozent gesunken, allerdings trifft dieser Rückgang nicht auf die 60- bis 69-Jährigen zu. Die anteilig meisten Personen, die in ihrer Alterskategorie als überschuldet gelten, sind bei den 30- bis 39-Jährigen zu finden.

Wer mit seinem Einkommen und Vermögen über einen längeren Zeitraum seinen finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen kann und auch seinen Lebensunterhalt nicht aus dem vorhandenen Vermögen begleichen kann, gilt als überschuldet. Laut dem Schuldneratlas der Wirtschaftsauskunftei Creditreform, der unter anderem auf Daten des Statistischen Bundesamtes (Destatis) basiert, galten in 2021 hierzulande rund 6,16 Millionen erwachsene Einwohner als überschuldet. Anteilig sind das knapp 8,9 Prozent aller erwachsenen Bürger in Deutschland.

Insgesamt sank damit die Überschuldungsquote zum dritten Mal in Folge: 2017 und 2018 waren es jeweils über zehn Prozent, 2019 genau 10,0 Prozent und 2020 fast 9,9 Prozent.

Hohe Überschuldungsquote bei den 30- bis 39-Jährigen

Doch je nach Altersgruppe gibt es deutliche Unterschiede beim Anteil derjenigen, die Zahlungsprobleme haben.

Eine niedrigere Überschuldungsquote im Vergleich zu den 8,9 Prozent aller Erwachsenen hatten die ab 70-Jährigen mit knapp 3,2 Prozent, die 18- bis 29-Jährigen mit fast 7,0 Prozent sowie die 60- bis 69-Jährigen mit rund 7,3 Prozent in ihrer jeweiligen Alterskategorie.

Zum Teil deutlich höher als im Gesamtdurchschnitt lag der Anteil überschuldeter Personen je Altersgruppe bei den 50- bis 59-Jährigen mit 9,3 Prozent, den 40- bis 49-Jährigen mit 12,7 Prozent und den 30- bis 39-Jährigen mit 15,1 Prozent.

Rund um das Renteneintrittsalter steigt die Überschuldung

Unterschiede gab es zudem bei der Entwicklung der Überschuldungsquote je nach Altersgruppe. Insgesamt ist die Überschuldungsquote von 2020 mit 9,9 Prozent um fast 1,1 Prozentpunkte auf 2021 mit knapp 8,9 gefallen.

Bei den 18- bis unter 30-Jährigen betrug der Rückgang der Überschuldungsquote in dieser Altersklasse im gleichen Vergleichszeitraum knapp minus 2,7 Prozentpunkte und bei den 30- bis unter 40-Jährigen waren es minus 2,2 Prozentpunkte.

Bei den 40- bis 49-Jährigen betrug der Rückgang knapp 0,8 Prozentpunkte, bei den 50- bis 59-Jährigen etwas über 0,3 Prozentpunkte und bei den ab 70-Jährgen rund 0,4 Prozentpunkte. Im Vergleich zu allen anderen Altersgruppen ist die Überschuldungsquote bei den 60- bis 69-Jährigen von 2020 auf 2021 um fast 0,3 Prozentpunkte gestiegen.

Die Hauptgründe einer Überschuldung

Der häufigste Hauptgrund für eine Überschuldung, nämlich mit über 19,4 Prozent der Fälle, ist laut Schuldneratlas eine eingetretene oder bestehende Arbeitslosigkeit der Betroffenen. Die zweithäufigste Überschuldungsursache mit 17,8 Prozent sind eine Erkrankung oder ein Unfall. Danach folgen mit 14,0 Prozent eine unwirtschaftliche Haushaltsführung, mit 11,8 Prozent eine Trennung, Scheidung oder der Tod des Ehepartners und mit 11,0 Prozent ein zu niedriges Einkommen.

Die Studienautoren betonen, dass die Folgen der Corona-Pandemie zum Zeitpunkt der Studienerstellung noch nicht akut spürbar waren, sondern Faktoren wie Preissteigerungen durch gestörte Lieferketten sich erst zeitverzögert bei den Finanzen der Verbraucher bemerkbar machen. Zudem haben viele Privatpersonen in der Corona-Krise mit Ausgaben- und Konsumzurückhaltung reagiert.

Auch die Folgen des Angriffskrieges von Russland auf die Ukraine, unter anderem die steigende Inflation aufgrund von Preissteigerungen bei Nahrungsmitteln, Kraftstoffen, Gas und Strom waren und sind erst nach der Datenanalyse spürbar.

Vorsorgen hilft

Grundsätzlich gilt jedoch, einige Risiken, die in eine Überschuldung führen können, lassen sich im Vorfeld absichern. Dies sollte am besten frühzeitig erfolgen. Denn zum einen sind gewisse Absicherungen in jungen Jahren um einiges günstiger, zum anderen weiß man nie, wann ein Ereignis eintrifft, das zu Geldproblemen führen kann. Eine plötzlich eintretende Krankheit oder ein Unfall lässt sich zum Beispiel nicht vorhersehen.

Allerdings ist das Risiko einer dadurch verursachten Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit unzureichend oder gar nicht durch die gesetzliche Sozialversicherung abgedeckt. Mit einer privaten Erwerbs- oder auch Berufsunfähigkeits-Versicherung kann man entsprechend vorsorgen. Um sicherzustellen, dass die Angehörigen wie Ehepartner und Kinder auch nach dem eigenen Tod finanziell abgesichert bleiben, ist der Abschluss einer Hinterbliebenen-Absicherung in Form einer Risiko- oder auch Kapitallebens-Versicherung sinnvoll.

Wer wie bei einer Baufinanzierung einen größeren Kredit aufnimmt, sollte darauf achten, dass die Finanzierung auch für den Fall einer Berufs- oder Arbeitsunfähigkeit, einer Arbeitslosigkeit oder im Todesfall abgesichert ist. Möglich ist dies mithilfe einer sogenannten Restschuld- oder Restkreditversicherung. Ein Beratungsgespräch mit einem Versicherungsexperten hilft bei der Suche nach der individuell passenden Vorsorgelösung.

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